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Synode 72 - Dokumente der Diözese Basel

  1. Glaube und Glaubensverkündigung
  2. Gebet, Gottesdienste und Sakramente
  3. Kirchlicher Dienst
  4. Kirche heute
  5. Oekumenischer Auftrag
  6. Ehe und Familie
  7. Verantwortung des Christen
  8. Soziale Aufgabe
  9. Beziehung zwischen Kirche und politischen Gemeinschaften
  10. Weltweites Christsein: Die Verantwortung der Kirche in der Schweiz
  11. Bildungsfragen und Freizeitgestaltung
  12. Information und Meinungsbildung in Kirche und Öffentlichkeit / Dokumentation
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Glaube und Glaubensverkündigung heute

Inhalt:

Glauben in unserer Zeit

Grundsätzliche Erklärung der Synode Basel

  1. Glauben, was heisst das?
  2. Glaubensschwierigkeiten heute
  3. Glaube als Aufgabe

Glaubensverkündigung heute

Kommissionsbericht

  1. Glaubensverkündigung und Sprache
  2. Wortverkündigung innerhalb der Glaubensgemeinschaft
  3. Kirchliches Sprechen nach aussen
  4. Kirchliche Verkündigung durch die Massenmedien Radio und Fernsehen
  5. Glaubensverkündigung an Kinder und Jugendliche

Entscheidungen und Empfehlungen

  1. Zur Wortverkündigung innerhalb der Glaubensgemeinschaft
  2. Zum kirchlichen Sprechen nach aussen
  3. Zur kirchlichen Verkündigung durch die Massenmedien Radio und Fernsehen
  4. Zur Glaubensverkündigung an Kinder und Jugendliche
    12.1 Allgemeine Kinder- und Jugendarbeit
    12.2 Personelle Planung für die Katechese
    12.3 Ausbildung, Fortbildung und Betreuung der Katecheten
    12.4 Stellung der Katecheten
    12.5 Kirchlicher Religionsunterricht in der Schule
    12.6 Bibelunterricht für Lehrerschaft
    12.7 Interkonfessioneller Religionsunterricht
    12.8 Religiöse Bildung der Jugendlichen nach den Pflichtschuljahren
    12.9 Arbeitsstellen
    12.10 Finanzielle Mittel

Die Verantwortung des Gottesvolkes, des Lehramtes und der Theologen im Hinblick auf die Bewahrung und Entfaltung des Glaubens

  1. Erwägungen
  2. Appelle und Empfehlungen
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Glauben in unserer Zeit

Grundsätzliche Erklärung der Synode Basel

(Von der Synode ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung einstimmig angenommen)

1 Glauben, was heisst das?

1.1 Einleitung

"Alles kann, wer glaubt,, (Mk 9, 23), das ist nicht nur der schwer verständliche Ausspruch Jesu an jenen Vater, der für seinen kranken Knaben bei ihm Fürbitte einlegte, sondern dieser Satz gilt für die, die Jesus nachfolgen, schlechthin. In gleicher Weise aber gilt für uns der eigenartige Aufschrei jenes Vaters: "Ich glaube, hilf meinem Unglauben!" (Mk 9, 24). Wir möchten glauben, und gleichzeitig wissen wir genau, dass uns das immer nur unvollkommen gelingt.

Die vielerwähnte Glaubensschwierigkeit und Glaubenskrise sind nicht ausschliesslich negative Nebenerscheinungen unseres 20. Jahrhunderts, sondern stecken seit eh und je in unseren Herzen: Sie sind so alt wie das Christentum selbst. Glauben ist für jede Zeit auf je besondere Weise schwierig gewesen.

Was verstehen wir nun aber unter diesem Glauben, den Jesus so sehr fordert, zu dem er uns aber auch ermutigt?

1.2 System oder Leben?

1.2.1 Glauben beginnt nicht erst im religiös-kirchlichen Raum und heisst nicht in erster Linie dies oder jenes für wahr halten; ebenso wenig heisst glauben, bloss ein System von fixierten Wahrheiten bejahen. Glauben heisst vor allem: Dazu entschliesse ich mich, darauf richte ich mein ganzes Leben aus. Als Kolumbus zu seiner ersten Reise nach dem Westen aufbrach, glaubte er, dass die Erde rund sei und klein genug, sie zu umfahren. Dies hielt er nicht nur theoretisch für richtig, sondern darauf richtete er sein ganzes Leben aus.

Vor allem aber ist Glaube gegenseitiges Vertrauen und Hingabe an eine Person. Wer z. B. eine Ehe anfängt, tut dies nicht, weil er den andern hübsch übersichtlich vor sich hat, sondern weil er dem andern vertraut und sein ganzes Leben auf ihn einstellt. Er wagt dies in der Hoffnung, er und sein Partner seien gross genug, einander stets Grund gegenseitiger Bereicherung sein zu dürfen. So entspricht der Glaube dem Vorgang, mit dem der Mensch die bedeutendste Entdeckung macht, nämlich seinen Mitmenschen. Dabei kommt der Verstand nie zu zwingenden Beweisen, sondern kann bloss feststellen: So ist es! Wem eine Ehe geglückt ist, der weiss, dass das nur auf der Grundlage gegenseitigen und bedingungslosen Vertrauens möglich war. Der Glaube ist ein verantworteter Sprung ins Unbekannte, verantwortet durch den Sprung selber, der mathematisch nicht zu berechnen, aber gerade deswegen so menschlich und spannend ist.

So betrachtet lässt sich der Glaube nur als Gabe verstehen, für die wir letztlich bloss danken können.

1.2.2 Eine noch ganz andere Tiefe erhält der Glaube dort, wo es um das Vertrauen und die Hingabe an Gott geht: Er hat uns erschaffen, er ruft uns zu sich, er ist für unsere ganze Existenz und unser Leben jener letzte Halt, den kein Ding und kein Mensch geben können. Er will unsere Leiden und Freuden mit uns teilen und wurde deswegen sogar einer unter uns in Jesus Christus. So dürfen wir im Glauben teilnehmen an Gottes Leben, das uns durch Jesus Christus angeboten wird. Ihm können wir Menschen uns in Freiheit öffnen oder - welch schwer zu verstehende Tragik auch verschliessen.

1.3 Die Offenbarung als Quelle des Glaubens

1.3.1 Obwohl Gott die ganze Welt, alle Menschen und jeden einzelnen trägt, bleibt er unserer alltäglichen Erfahrung vielfach verborgen. Er hat daher in seiner Güte beschlossen, sich in den Ereignissen, die uns im Alten und im Neuen Testament erzählt werden, selbst zu offenbaren. In dieser Botschaft begegnet uns Gott selbst, er lässt sich erkennen, so dass wir uns ihm in Vertrauen und Hingabe öffnen können. So heisst Glauben auch ja sagen zu diesem Gott, wie er sich uns in der biblischen Offenbarung kundtut, ja sagen zu - Gottes Wort, das ein neues Licht wirft auf unser Leben, die menschliche Geschichte, auf Gut und Bös, auf Leben und Tod, auf Gott selbst, auf die Unendlichkeit seiner Liebe.

1.3.2 Besonders deutlich erkennbar wird für uns Gott in jenem Weg mit den Menschen, der mit der Geschichte seines auserwählten Volkes Israel beginnt. Abraham, der Vater aller Glaubenden, hat auf Grund des Anrufes Gottes jede bloss menschliche Sicherheit verlassen und ist im Vertrauen auf Gott in die Unsicherheit hinausgezogen. Er hat den Sprung ins Unbekannte, aber damit auch den Schritt auf Gott hin gewagt, und ist so der Vater eines grossen Volkes. des Volkes der Glaubenden, geworden. Sein beispielhaftes Verhalten zeigt uns, dass in festgefahrenen Strukturen ein Durchbruch und Neubeginn dem möglich ist, der bereit ist, Gott, dem Herrn der Geschichte, vorbehaltlos zu folgen. Sein Volk ist allerdings nicht immer den von ihm vorgezeigten Weg gegangen und wurde deswegen durch die Stimme der Propheten dauernd aufgerufen, Gottes Wort neu zu hören und ins Leben umzusetzen. In dem Masse, in dem sich dieses Volk und jeder einzelne auf Gottes Wort stützten, wurden sie ein Volk von Glaubenden, die Gott von der Sünde und vom Tod zum Leben führen wollte.

1.3.3 Die im Alten Testament zum Ausdruck kommende Hoffnung auf Heil kann als Leitbild und Inhalt menschlichen Hoffens überhaupt angesehen werden. Sie erreicht die letzte Entfaltung in Jesus von Nazaret, den Gott nach Kreuz und Tod auferweckt und ihn dadurch zu unserem Herrn und König gesalbt hat. Er ist die Mitte unseres Glaubens.

- Jesus hat die Gottesherrschaft verkündet, d.h. eine Welt, in der die gegenseitige Liebe, gegründet auf die Hingabe an Gott, das menschliche Handeln bestimmt. Sein Leben und seine Person sagen uns wie sonst kein Wort Gottes, dass Gott alle Menschen liebt und dass er trotz Leid, Tod und Ungerechtigkeit unseres Lebens letzter Sinn ist.

- Vom Tod und von der Auferstehung Jesu aus betrachtet, zeigt sich die Tiefe unseres Glaubens daran, ob er fähig ist, Resignation und Mutlosigkeit in uns zu überwinden. Selbst Misserfolge dürfen uns nicht aus dem Vertrauen auf Gottes Güte, in der Jesus uns immer fester verankert sehen will, herausreissen. Als Christen wissen wir nämlich auch das Scheitern (das des Einzelnen und das der Gemeinschaft) in der unbegreiflichen göttlichen Dimension von Kreuz und Auferstehung aufgehoben. Das, was sich an Jesus ereignet hat, ist im Glauben an ihn auch für uns in greifbare Nähe gerückt.

- Darum macht die Botschaft Christi unser Leben frei vom Zwang aller menschlichen Massstäbe wie Reichtum, Macht, Erfolg. Als Arme, Unterdrückte, Leidende, Gescheiterte und Sünder haben wir Platz in der Liebe Gottes, ja noch mehr: Gerade weil Jesus mit diesen Menschen lebte, hat er sie die Zuneigung Gottes in besonderem Masse erfahren lassen. Auf Grund seiner unmittelbaren Beziehung zu Gott, seinem Vater, konnte er wie kein anderer ihnen verkünden, dass sie im Herzen Gottes nicht weniger beachtet werden als die Würdenträger, die Verantwortlichen und die Vornehmen des Volkes. Mit seiner Verkündigung, die über den beschränkten Denkschablonen jeder Zeit steht, ist er allerdings in Widerspruch zu den Mächtigen seines Volkes geraten. Er hat es aber nicht gescheut, selbst zum Armen, Unterdrückten und Rechtlosen zu werden und ist schliesslich auch angesichts des grausamen und menschlich gesehen sinnlosen Verbrechertodes seinem Vater und sich selbst treu geblieben. In äusserster Einsamkeit hat er auf den Vater gehofft, der seine Treue dadurch bewies, dass er Jesus dem Tod entrissen und ihn gleichzeitig zur Quelle unseres Lebens und unserer Vollendung gemacht hat. Die Auferweckung Jesu zeigt uns mit unüberbietbarer Klarheit, dass unser Leben einen Sinn hat, weil es keine Situation gibt, in der es unsinnig wäre, sich für das Gute einzusetzen.

Erst diese Treue Gottes verleiht unseren frohen Stunden ihren Glanz und bewahrt uns in dunklen Zeiten vor Verzweiflung, sofern wir unsererseits Gott die Treue halten. Das können wir, weil Jesus uns nach seiner Auferstehung nicht allein lässt. Er sendet uns aus der Welt Gottes seinen Heiligen Geist, um uns zu zeigen, dass wir von Gott geliebt sind wie er, und dass wir in die gleiche Vollendung eingehen werden, wenn wir seine Wege gehen.

- Glauben bedeutet - so betrachtet - Jesus, dem Sohn Gottes, als unserem Bruder begegnen.

"Für mich ist Christus das Leben ... Nicht dass ich es schon erreicht hätte oder dass ich schon vollendet wäre. Aber ich strebe danach, es zu ergreifen, weil auch ich von Christus Jesus ergriffen worden bin" (Phil 1, 21; 3, 12).

In dieser dauernden Begegnung mit Christus vermögen die, die ihm nachfolgen, selbst den schwersten Problemen des persönlichen und des gesellschaftlichen Lebens gegenüberzutreten (vgl. 3.2).

- Allerdings müssen wir uns hüten, vom Glauben eine naive Auffassung zu haben. Selbst das grösste Vertrauen ist kein fester Besitz, sondern muss täglich neu erobert und erbeten werden. Es gibt Augenblicke oder Lebensabschnitte, wo man für diese Gabe mehr, und solche, in denen man für sie weniger empfänglich ist. Und obwohl der Glaube ein Geschenk ist, steht er doch nicht ausserhalb des menschlichen Entwicklungsprozesses: Der Jugendliche wird ihn anders verstehen und in die Tat umzusetzen versuchen als der alternde Mensch, der Mann anders als die Frau, der Gelehrte anders als der Arbeiter, der Gesunde anders als der Kranke, der Lachende anders als der Weinende.

1.4 Glaube und Kirche

1.4.1 Jesus hat den einzelnen Menschen und sein Heil ganz ernst genommen. Aber er hat auch gewusst, dass dieses Heil nur in der Gemeinschaft vieler Menschen Gestalt annehmen kann. Vertrauen, Treue, Hingabe, Glauben sind eben nur im Rahmen mitmenschlicher Gemeinschaft möglich. Darum hat Jesus Jünger und den engeren Kreis der Zwölf um sich gesammelt, um sie gemeinsam zum Vater zu führen. Sie sind der Grundstein des neuen Gottesvolkes, der Kirche, in der uns Gott vereinigt hat. In ihr versuchen wir, den Glauben Abrahams zu leben, und in ihr sollten wir erfahren können, dass der Glaube eine Gemeinschaft mit Gott und den Menschen stiftet, wie wir sie sonst nirgends erfahren können. Durch die Kirche erreicht uns die Frohe Botschaft, in ihr und durch sie macht Gott uns zu Glaubenden, in ihr sind wir Zeugen seiner Güte und nehmen einander an, durch sie soll die Welt erfahren, wohin er sie ruft. (siehe auch das Synoden-Dokument 4 "Kirche heute")

Christ sein heisst daher heute noch: An die anderen denken und mit den andern überlegen und handeln. Für das Geschenk des Glaubens gilt, was für jede Gnade wahr ist: Nie wird es gegeben ohne Beziehung zu andern Menschen. Der Glaube ist etwas von uns allen zusammen. So wie wir die Frohe Botschaft Christi durch andere bekommen, so soll sie gemäss dem Auftrag Christi auch durch uns an andere weitergereicht werden.

1.4.2 Oft wird das Zeugnis des Glaubens allerdings dadurch getrübt, dass viele, die sich offiziell zur Kirche zählen und vielleicht gute Kirchgänger sind, vom Glauben bloss die äussere Schale kennen. Hier müssen wir betonen: Nicht überall, wo uns Kirche im herkömmlichen Sinn begegnet, ist der Glaube lebendig vorhanden. Glaube ist nicht eine unbemerkt weitergehende Mitgliedschaft in der Kirche. Aber dort, wo Menschen in echtem Glauben an Jesus Christus zusammenkommen, ist Kirche. Kirche heisst ja: die dem Herrn Jesus Christus zugehörige Gemeinde.

1.4.3 Da Kirche nicht nur Sache Gottes, sondern ebenso Sache der Menschen ist, haften ihr auch viele Fehler an. Trotzdem sind wir mit dieser Gemeinschaft solidarisch und glauben an das Wirken des Geistes in allen ihren Gliedern durch die verschiedenen Gnadengaben und Ämter (vgl. 1 Kor 12, 4f). Ja, es wäre sogar ein Zeichen tiefen Unglaubens, wenn wir meinten, Gottes Geist könne sein Werk nicht auch in einer unvollkommenen Gemeinschaft zur Entfaltung bringen. Den Schatz des Glaubens tragen wir in irdenen Gefässen, so dass die ausserordentliche Kraft von Gott und nicht von uns kommt (vgl. 2 Kor 4, 7). Was von uns allen verlangt wird, ist ein andauerndes Umdenken und eine stete Neuorientierung auf die Botschaft Christi, wie sie uns in der Bibel begegnet. Das gilt für die Gesamtheit der Gläubigen wie auch für die kirchlichen Amtsträger. Es ist im Grunde genommen Glaubensarmut, wenn immer wieder versucht wird, das Wirken des Gottesgeistes in menschliche Denkschablonen hineinzupressen. "Der Wind weht, wo er will, du hörst sein Brausen, weisst aber nicht, woher er kommt und wohin er geht" (Joh 3, 8).

2 Glaubensschwierigkeiten heute

2.1 Elnleitung

Wenn im folgenden Abschnitt von den zeitbedingten Umständen gesprochen wird, die es uns oft erschweren, an Gott und an Jesus Christus zu glauben, so wollen wir darob nicht vergessen, dass die Glaubenden aller Zeiten der Versuchung des Misstrauens ausgesetzt waren; Jesus hat nicht umsonst selbst seine Jünger immer wieder zu neuem Vertrauen ermuntern müssen.

Trotz der aufgezeigten Schwierigkeiten müssen wir auch stets bedenken, dass nicht wir den Glauben zu retten haben, sondern dass der Glaube eine Kraft ist, die uns retten wird.

2.2 Der Zweifel

2.2.1 Eine der grössten Schwierigkeiten für den Glauben kommt wohl daher, dass wir uns oft beängstigt fragen: Gibt es wirklich einen Gott, und wenn ja, handelt er in unserer Geschichte heute noch wie vor Jahrhunderten? Meint er es gut mit uns? Anlass zu dieser Frage kann eine persönliche Erfahrung sein: Von einer gut begonnenen Ehe bleibt kaum mehr als ein Scherbenhaufen übrig; ein Kind scheint zu missraten; eine Krankheit lässt keine Besserung, die Einsamkeit keinen Ausweg erhoffen. Oder wir schauen in die grosse Welt um uns und können auch nicht zuversichtlicher werden, sondern nur fragen: Wie reimt sich diese grausame Welt mit Gottes Güte? Eine Antwort darauf wollen wir im dritten Teil versuchen (3.1-3.5).

2.2.2 Nebst dieser fundamentalen Glaubensunsicherheit haben wir oft auch Schwierigkeiten mit einzelnen Formulierungen von Glaubensinhalten. Wenn es für uns Zeitgenossen oft genug nicht leicht ist, miteinander im Gespräch zu bleiben und einander zu verstehen, weil wir häufig von ganz anderen Erlebnishorizonten her denken, um wieviel schwieriger ist es dann, einander über Jahrhunderte hinweg ohne Missverständnisse zu verstehen! Die grosse zeitliche Distanz zwischen uns und der Abfassungszeit der ererbten Glaubensformulierungen führt vielfach zu Infragestellungen, die mit Glaubenszweifel nur wenig zu tun haben, sondern sich unter Umständen sogar fruchtbar auswirken können. In dieser Situation meinen dann viele Gläubige, kirchliche Amtsträger wie Laien, die Offenbarungswahrheiten nur durch ein starres Festhalten an den hergebrachten Formulierungen verteidigen zu können. Dabei müssten wir bedenken, dass diese aus dem Glauben heraus auf die Fragen einer bestimmten Zeit Antworten in der Sprache dieser Zeit geben wollten. Das heisst nicht, dass diese Aussagen für uns heute unverbindlich sind, aber erklärt, warum wir zu den Grundanliegen vieler Glaubensformulierungen oft nur mühsam Zugang finden. Wenn wir heute etwas anders sagen, so heisst das nicht unbedingt, dass wir nicht das gleiche meinen wie unsere Vorgänger im Glauben Jahrhunderte zuvor. Hier wäre festzustellen, dass selbst im Neuen Testament eine Glaubenswahrheit sich oft in sehr verschiedenen Formulierungen niedergeschlagen hat. Die alte Kirche hat sich nicht gescheut, sie im gleichen Buche nebeneinander zu stellen.

Viel schlimmer aber als diese Schwierigkeiten ist es, dass oft verschiedene Gruppen in der Kirche sich wegen Interpretationsfragen in einer Art auseinandersetzen, die mit dem Glaubensgeist nur noch wenig zu tun hat.

2.3 Der soziale und kulturelle Wandel

2.3.1 Die Schwierigkeiten mit den Glaubensformulierungen hängen eng zusammen mit einem neuen Weltverständnis.

Früher betrachteten die meisten Gläubigen die Welt als einen vorgegebenen Rahmen, den der Mensch nicht zu verändern hatte. Heute macht der Mensch mehr und mehr die Erfahrung, dass er fähig ist, die Welt umzugestalten. Er weiss, dass die Welt in Entwicklung begriffen ist, und dass diese nicht einem unabänderlichen Schicksal folgt. Sie hängt auch von menschlichen Entscheidungen und menschlichem Einsatz ab. Darum ist sich der heutige Mensch auch seiner Verantwortung für die Zukunft der Welt bewusst.

Der Zusammenstoss einer statischen und einer eher dynamischen Weltanschauung schafft Spannungen auch zwischen Gläubigen. Dabei wird zu Unrecht oft stillschweigend angenommen, die statische entspreche dem Glauben mehr als die dynamische.

Wenn das Gegenteil wahr ist, lässt sich indessen nicht bestreiten, dass Naturwissenschaft und Technik auch grosse Gefahren in sich bergen. Durch sie macht die Menschheit heute die Erfahrung eigener Macht. Als Folge einer eigentlichen "Kulturrevolution" spielt sich heute alles so ab, als bräuchte der Mensch Gott nicht, weder um die Welt zu erklären, noch um sein Herz zu erfüllen. Der Mensch entwickelt einen neuen Stil der Beziehung zu sich dank Psychologie, Soziologie, Biologie, Medizin. Naturwissenschaft und Technik haben viele Wirklichkeitsbereiche in den Griff bekommen. Deswegen gibt es heute in jedem menschlichen Bewusstsein, auch in dem des Getauften, eine stärkere Versuchung für Unglauben und Atheismus. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass seriös betriebene Naturwissenschaft die Existenz Gottes nicht leugnet.

2.3.2 Die ungeheure Entwicklung auf dem Gebiet der Naturwissenschaft einerseits und vorgegebene Formulierungen des Glaubensgutes in heute nicht mehr selbstverständlichen Vorstellungen andererseits haben die viel verbreitete Meinung aufkommen lassen, Glauben und Wissen widersprächen sich. Meistens handelt es sich aber um Scheinprobleme, weil man für Glauben hält, was er nicht ist, und für Naturwissenschaft, was sie nicht ist. Über den Lauf der Sterne, die Entstehung der Welt und die Entwicklung des Menschen lehrt die Offenbahrung im Sinne der Naturwissenschaft nichts. Über das Tiefste unseres Lebens und woher wir und die Welt letztlich kommen, darüber hat die Wissenschaft keine Aussage. Weil aber Glaube und Wissenschaft es mit derselben Wirklichkeit zu tun haben, sind immer wieder Konflikte möglich.

2.3.3 Diese und andere Konflikte werden heute an weite Kreise der Bevölkerung mittels der Massenmedien herangetragen. Sie überfluten die Menschen täglich mehr mit Informationen. Wir haben noch nicht gelernt, diese Flut zu meistern. Darum sind wir in Gefahr, dass die neuen Erkenntnisse nicht nur unser Weltbild ändern, sondern gleichzeitig unseren Glauben erschüttern. wenn er unreifen Vorstellungs- und Ausdrucksformen verhaftet bleibt.

2.3.4 Überdies haben die wirtschaftlichen und die soziologischen Veränderungen zu einer starken Mischung von Ideen und Menschen geführt. Wir leben nicht mehr in einer Gemeinschaft, in der jeder für dieselben Werte aufgeschlossen ist. Nur ein Glaube, der auf persönlicher Überzeugung fusst, kann dem Ideenwirrwarr standhalten.

Die so geschaffenen Spannungen werden vervielfacht durch die Explosion weltweiter Spannungen auf Grund von schreienden Ungerechtigkeiten, welche die Menschheit in feindliche Gruppen aufspalten.

2.3.5 Schliesslich darf nicht vergessen werden, dass in unserer Gesellschaft in den letzten hundert Jahren eine völlige Umschichtung stattgefunden hat. Unser Land ist nicht mehr ausschliesslich von Landwirtschaft und Gewerbe, sondern in vermehrtem Masse durch die Industrie und Dienstleistungen aller Art geprägt. Es liegt auf der Hand, dass der Arbeiter und der Angestellte auf ihre Nöte vom Glauben andere Antworten erwarten als der Bauer auf die seinigen. Leider hat man dieser Tatsache zu wenig Rechnung getragen, so dass diese Bevölkerungsschichten in weiten Kreisen dem Glauben entfremdet worden sind.

In diesem Zusammenhang ist auch die zunehmende Verstädterung zu nennen. Es gehört zum Wesen der Grossstadt, dass der einzelne nicht mehr von selbst zu einer Gemeinschaft gehört und darum leicht vereinsamen kann. Da die Grossstadt auf eine Polarisierung des Lebens zwischen Privatsphäre und Öffentlichkeit hinstrebt, scheint der Glaube in dieser Gesellschaft nur noch als Privatsache möglich zu sein. Gerade in dieser Situation aber bietet sich dem Glauben die Chance, unter Menschen jene Gemeinschaft zu schaffen, die sie in der Grossstadt entbehren.

2.3.6 Manche unserer Mitchristen, die als Ausländer in der Schweiz wohnen und arbeiten, erleben besondere Schwierigkeiten. Sie sind über die Kirche unseres Landes enttäuscht. weil sie sich zu wenig für ihre Menschenrechte einsetzt, wenn diese durch die Praxis und staatliche Bestimmungen verletzt werden. Zudem finden sie mit ihrer Eigenart bei uns statt Verständnis vielfach nur Abweisung. So stehen sie ausserhalb der Gemeinschaft, die in ihrem Volk selbstverständlich auch eine Gemeinschaft des ererbten Glaubens war. Der Glaube, der ihnen zwar ein Stück Heimat war. aber keine persönliche Vertiefung erfuhr, droht ihnen verloren zu gehen.

Dies ist im übrigen eine Erscheinung, die sich auch in unserem eigenen Volk bei Menschen findet, die aus traditionell katholischen ländlichen Gegenden in die Anonymität der Grossstädte kommen.

2.3.7 Erschwerend für eine glaubensbezogene Lebensgestaltung ist vielfach die Einstellung des heutigen Menschen in bezug auf Leistung und Erfolg. Wer heute etwas sein will, muss etwas leisten und sich etwas leisten können. Verhaltensweisen aus dem Glauben, wie sie einst eingeübt wurden, finden in dieser Gesellschaft wenig oder keine Anerkennung mehr. Christliche Tugenden erscheinen dem Fortkommen hinderlich. Andacht und Besinnung werden abgewertet. Viel lieber vertrauen wir unserem eigenen Tun. Wir geben es vielleicht nicht gerne zu - aber wir alle sind mit einem Stück unseres Herzens erfasst von einem Drang, es weiter zu bringen. Wir alle profitieren nicht ungern von den angenehmen Seiten des modernen Lebens. Wir werden neidisch auf die, welche sich mehr davon verschaffen können.

Gerade diese unsere Zwiespältigkeit wird aber zurecht von jenen gegeisselt, welche eine redlichere und menschlichere Haltung fordern.

2.4 Kirche und Glaubensschwierigkelten

Obwohl Glauben und Kirche nicht miteinander identisch sind, ist sich die Synode Basel bewusst, dass viele Glaubensschwierigkeiten sich aus der engen Zuordnung dieser beiden Grössen ergeben.

2.4.1 Gläubige Christen erleben, wie andere in derselben Kirche sich an manche Vorstellungen und Vorschriften nicht mehr gebunden fühlen. Selbst haben sie sich die Glaubenswahrheiten und die Gebote mit Ernst zu eigen gemacht. Oft haben sie sich unter Opfern für deren Geltung eingesetzt. Sie fühlen sich im Stich gelassen.

Andere halten aus Angst um ihren Glauben unnachgiebig an bestimmten Ideen und Formen fest. Manche fürchten sich vielleicht auch vor dem, was sich an Zweifel und Widerstand in ihnen selbst regt. Sie bekämpfen dann solche Haltungen um so erbitterter, wenn sie ihnen bei andern begegnen. Der Ruf nach der starken Hand, nach dem Einschreiten der kirchlichen Obrigkeit, wird laut.

2.4.2 Andere Christen haben ganz andere Sorgen. Sie sind überzeugt, dass der Fortschritt der menschlichen Erkenntnisse und die Entwicklung der menschlichen Beziehungen eine grundlegende Umwandlung des kirchlichen Lebens und des kirchlichen Redens erfordern, wenn der Glaube den heutigen Menschen zur Tat anspornen soll. Sie erwarten von den andern, dass auch sie sich rasch von traditionellen Bindungen lösen. Die Amtsträger der Kirche sollten neue Ausdrucksweisen für die Glaubensverkündigung freigeben, neue Verhaltensweisen in der kirchlichen Praxis und im sittlichen Leben zulassen und unterstützen. Doch wer solche Erwartungen hegt, ist vielfach über die Langsamkeit der kirchlichen Entwicklung enttäuscht. Die Flucht in Resignation, blosse Opposition oder innere Emigration liegt nahe.

2.4.3 Bestimmte Gruppen lehnen eine Autorität ab, die sich in einer formalistischen Moral und Religion ausdrückt. Sie fordern ein Höchstmass an Freiheit und Eigenverantwortung zum Aufbau der Zukunft. So denken viele Heranwachsende und solche, die in einem Zustand der Abhängigkeit leben. Diese Menschen lehnen vorgefasste Ideen als wirklichkeitsfremd ab. Was sie mit dem Wort ."Glauben" bezeichnen, erscheint ihnen als inhalts- und bedeutungslos. Die junge Generation sieht sich mit dem, was sie bewegt, unverstanden. Sie hat den Eindruck: Die Eltern, die Lehrer, die Pfarrer, die Vorgesetzten begreifen unsere Probleme nicht und nehmen unsere Vorschläge nicht ernst.

Die Glaubenskrise hat hier oft die Gestalt eines ganz elementaren Unbehagens. Man möchte sich auf keinerlei bestimmte Formen festlegen - auf alte schon gar nicht, aber auch nicht auf neue. Viele wollen nur sich selbst und die Welt auf unmittelbare Weise erleben und diesem Erleben rückhaltlos Ausdruck geben.

3 Glaube als Aufgabe

3.1 Einleitung

Angesichts dieser vielen Schwierigkeiten stellt sich uns die Frage: Bleibt den Christen nichts anderes übrig, als sich mit ihrem Glauben in den Winkel des schlechten Gewissens oder der beleidigten Anklage zu flüchten? Dann hätten diejenigen recht, für welche die Fragen des Glaubens ohnehin langweilig geworden sind.

Es mag sein, dass wir die Glaubenskrise konkret auf sehr unterschiedliche Weise erfahren. Es lassen sich manche Ursachen und manche Mittel zur Abhilfe nennen. Aber sollten wir nicht vor allem anderen erkennen, dass Gott selbst uns diese Situation zumutet? Wenn wir nicht in ängstlicher Abwehrhaltung verharren, sondern für Gott offen sind, wie er uns in dieser Zeit begegnet, haben wir die Chance, den Glauben in neuer Tiefe und Weite zu erleben.

In Wirklichkeit eröffnen sich für Glaubende gerade heute neue Aufgaben: Die Technik z. B. zu handhaben und ihre Auswirkungen zu ertragen und erträglich zu machen, erfordert gemeinsame Anstrengung. Und dazu braucht es mehr denn je Vertrauen und Geduld, Einsatz und Hingabe. Wenn die technische Entwicklung den Glauben zusehends unnötiger erscheinen liess, kann unter Umständen gerade sie in Zukunft ohne Glauben nicht auskommen. Nicht ohne eine gewisse Angst sehen wir heute immer deutlicher Grenzen des Wachstums. Der Glaubende aber wird vor dieser Entwicklung nicht zurückschrecken, sondern immer nach neuen Wegen suchen und selbst ein Beweis dafür sein, dass für ein menschenwürdiges Dasein kein unbeschränktes Wachstum nötig ist. Die modernen Lebensbedingungen machen dem Glauben nicht nur Not, sie machen den Glauben geradezu nötig. Mehr denn je sollten wir daher bemüht sein, den Glauben als jene Kraft zu erkennen, die allein fähig ist, unserer Welt im kleinen und im grossen aus einer zerfahrenen Situation zu einem neuen Aufbruch und Durchbruch zu verhelfen.

3.2 Antwort auf unsere Zweifel

3.2.1 Damit wir das können, müssen wir allerdings eine Antwort versuchen auf jenen fundamentalen Zweifel, den wir oben (2.2.1) erwähnt haben: Handelt Gott in unserer Geschichte heute noch wie vor Jahrhunderten?

Diese Frage ist genau wie vor 2000 Jahren mit Argumenten des Verstandes nicht zu beantworten, vor allem deswegen, weil Gott nicht allein, sondern wie in Jesus durch Menschen handelt. Es wäre ein Missverständnis biblischer Rede, Gottes Handeln als empirisch feststellbaren Vorgang unter anderen zu verstehen. Dass Gott in den Ereignissen am Werk ist, enthüllt sich nicht der wissenschaftlichen Feststellung, sondern dem Denken, dem Herzen und dem Glauben. Die Antwort auf die gestellte Frage hängt also nicht von wissenschaftlichen Erkenntnissen ab, sondern davon, wie man bereit ist, die Welt zu verstehen und zu deuten.

3.2.2 Nicht ganz gleich verhält es sich mit einer zweiten Frage: Wie reimt sich unsere in vielem ungeordnete und grausame Welt mit Gottes Güte?

Das Geheimnis des Bösen in der Welt werden wir nie ganz ergründen können. Gott hat uns darauf auch nur eine praktische Antwort gegeben: Sein Sohn Jesus überwand das Übel und das Böse, indem er sich seiner Einwirkung nicht entzog, aber selbst gut blieb bis zum Tod. So hat uns Gott gezeigt, dass dieser Kampf nie aussichtslos, sondern im Grunde genommen auch dort gewonnen ist, wo wir menschlich gesehen nur ein Scheitern feststellen können. Dem, der glaubt, ist wirklich nichts unmöglich, solange er sich auch in äusserster Verlassenheit Gott anvertraut. Wenn wir Kreuz und Auferstehung Jesu ernst nehmen, können wir an dieser Feststellung nicht vorbeisehen.

Es ist daher nicht übertrieben zu sagen: In Jesus macht uns Gott Mut, uns für das Gute einzusetzen und den Kampf gegen das Böse zu wagen. Wenn wir uns einer unverständlichen und grausamen Welt so oft allein gegenüber fühlen, müssen wir, bevor wir die Schuld dafür auf einen unbekannten Gott abschieben, uns fragen, ob wir jenem Jesus, den wir kennen, wirklich nachgefolgt sind. Trotz unseres vielfältigen Versagens sind wir Christen daher herausgefordert, unser Leben im Kampf gegen das Böse mit Christus immer neu zu wagen. Das heisst Umkehr, Überdenken vorgefasster Positionen, steter Neubeginn, Kampf gegen Resignation und Fatalismus.

3.2.3 Dieses grenzenlose Vertrauen, das Berge versetzt, ist aber nicht nur in der Auseinandersetzung mit der Welt von entscheidender Bedeutung, sondern ebenso wichtig im Austragen der innerkirchlichen Spannungen. Jene, für die sich die Kirche zu schnell verändert, mögen sich erinnern, dass Abraham, der Vater des Glaubens, mit unbekanntem Ziel aufgebrochen ist; jene, die an der wirklichen oder vermeintlichen Unbeweglichkeit der Kirche oft fast verzweifeln, sollen bedenken, dass die Langsamen und Bedächtigen nicht überrannt werden dürfen. Für alle Gruppen in der Kirche gilt das Pauluswort: ."Die Erkenntnis macht hochmütig, die Liebe dagegen baut auf» (1 Kor 8, 1). In dieser Auseinandersetzung mögen die kirchlichen Amtsträger in ihrer Sorge um die Einheit weniger den gewordenen Institutionen vertrauen als vielmehr dem Geist, der weht, wo er will (vgl. Joh 3, 8) und der im Gegensatz zum Buchstaben allein lebendig macht (vgl. 2 Kor3, 6).

3.3 Lebensgestaltung aus dem Glauben

3.3.1 Ob wir uns Christen nennen dürfen, hängt entscheidend davon ab, ob wir in unserer konkreten Lebenssituation zu jener Christusbegegnung kommen, von der oben die Rede war (vgl. 1.2.2). Jeder Christ begegnet Jesus auf je eigene Weise. Deswegen kann die Synode Basel keine Rezepte dafür vermitteln, sondern höchstens einige Schwerpunkte setzen

3.3.2 Im ganzen Evangelium ist es unüberhörbar, dass sich Jesus mit dem Geringsten unserer Mitmenschen gleichsetzt (vgl. z. B. Mt 25, 31-46). Wer diesem dient, begegnet Jesus.

Hier ist unser Glaube allerdings oft in Gefahr, in eine wirklichkeitsfremde Romantik abzugleiten. Der Geringste unserer Mitmenschen ist nicht zuerst in fernen Ländern zu suchen, sondern begegnet uns vielleicht in einem unbequemen Nachbarn, einem missratenen Kind, einem arroganten Vorgesetzten, einem mürrischen Arbeitskollegen oder vielleicht sogar in einem fremd gewordenen Ehepartner. Sie anzunehmen bedeutet unter Umständen ein Kreuz; aber hat nicht der Gott, der Jesus zu neuem Leben erweckte, uns den Schandpfahl des Kreuzes zum Zeichen letzter Sinnhaftigkeit gemacht? Wenn viele so lebten, wären manche Glaubenskrisen zu vermeiden.

3.3.3 Es ist Pflicht jedes einzelnen Christen, der Gemeinde, des Bistums und der Kirche des ganzen Landes, sich für das Wohl der Mitmenschen ebenso einzusetzen wie für das eigene.

Diese Aufgabe gewinnt stets neue Dimensionen. Heute ist die erste Pflicht des Christen, von einem religiösen Individualismus zu sozialer Solidarität zu kommen. Daraus ergibt sich gesellschaftlicher, sozialer. politischer Einsatz. Da der Christ im Glauben weiss, dass er von Gott geliebt ist, muss er immer bereit sein, seinen Mitmenschen über die blosse Gerechtigkeit hinaus selbstlose Liebe zu schenken.

3.3.4 Ob unser Glaube dem Geiste Christi entspricht, entscheidet sich heute vor allem daran, ob er all unsere Kräfte - die des einzelnen und die der ganzen Gemeinschaft der Glaubenden - zum Kampf gegen jede Form von Ungerechtigkeit (in unserer Heimat und in der Welt als ganzer) zu mobilisieren vermag und folglich eine Ausstrahlung auf die Menschen hat. Es kann dem Christen nicht gleichgültig sein, dass der Unterschied zwischen reichen und armen Ländern immer grösser und die Würde des Menschen durch Gewaltanwendung jeglicher Art dauernd mit Füssen getreten wird. In dem Masse, wie wir für die Gerechtigkeit überzeugend kämpfen, wird der Glaube Botschaft der Hoffnung nicht nur für die Gemeinschaft, in der er gelebt wird, sondern für die Welt überhaupt. Ohne jene Kraft, die unsere menschlichen Möglichkeiten übersteigt und die von Gott kommt, gibt es nämlich keine wahre Befreiung des Menschen. In dieser Hinsicht ist der Glaube eine Wesensdimension unseres Daseins. Er ist für uns und für andere Sinndeutung und Sinngebung des Lebens. Glaube ist letztlich Überwindung des Misstrauens gegen Gottes Welt.

3.3.5 Wenn wir unseren Mitmenschen, den nahen und den fernen, in dieser Gesinnung gegenübertreten, dürfen wir hoffen, Christus auch noch auf andere, vielleicht tiefere Art zu begegnen:

Das Wort Gottes in der Heiligen Schrift ist für den Christen eine Herausforderung und eine Kraft, sein Tun und Lassen dauernd nach dem Willen Gottes auszurichten.

Durch die Sakramente, welche sowohl die entscheidenden Augenblicke unseres Lebens als auch unseren Alltag heiligen, lässt Jesus uns an der Gemeinschaft der Glaubenden und an seiner Gemeinschaft mit dem Vater teilnehmen.

Im Gebet erfahren die an Jesus Glaubenden seine Gegenwart, denn wo zwei oder drei in seinem Namen versammelt sind, ist er mitten unter ihnen (vgl. Mt 18, 20).

Diese Arten der Jesusbegegnung sind für den Christen wieder die Quelle, sich erneut für seinen Mitmenschen einzusetzen. Gottesverehrung und Dienst am Menschen können nicht auseinandergerissen werden. Wer sich zur Erde neigt, verbeugt sich vor dem Himmel.

3.4 Der Christ und die Welt

3.4.1 Für den Christen ist die geschaffene Welt mit ihren Gesetzlichkeiten keine göttliche Macht, der er unterworfen wäre, aber auch kein sinnloses und unbezwingbares Chaos. Darum weiss er sich berufen, die Welt zum Wohl der Menschen mitzugestalten. So sieht er auch seinen Beruf als Auftrag Gottes zum "Herrschen über die Erde" (vgl. Gen 1, 28) an. Er erkennt darin die ständige Möglichkeit, Christi Gebot der Gottes- und Nächstenliebe zu verwirklichen. Er verrichtet seine Arbeit aus der Hoffnung auf eine ewige Vollendung und wird durch diese Hoffnung zu um so grösserem Einsatz im Irdischen ermutigt.

3.4.2 In seinem Bemühen um eine bessere Welt erfährt der Christ, dass die Menschen nie alles Unheil und Übel ausmerzen können. Doch glaubt er, dass Gott ihn auch im Leid liebt. Darum nimmt er das Leben an, ohne zu verzweifeln, auch wo es Leid und Untergang bringt. Er sieht im Leiden nicht nur eine Weise, wie das Dasein in manchen Fällen richtig bewältigt wird, sondern auch eine Teilnahme am Geheimnis des Leidens und der Auferstehung Christi.

3.4.3 Das Evangelium richtet sich an Menschen, die sich als Sünder erfahren. Es gehört aber zur grundlegenden Botschaft Jesu, dass der Mensch trotz seiner Schuld immer von Gott angenommen und geliebt ist. Deshalb muss der Christ, der zu seiner Schuld steht, sich selbst in allen Lagen annehmen und sich mit den Mitmenschen, die an ihm schuldig werden, versöhnen.

3.4.4 Gemäss dem Auftrag Jesu gehört zum gelebten Glauben wesentlich das Zeugnis. So wie Christus für den Vater Zeugnis abgelegt hat, muss jeder Christ für Christus in Wort und Tat Zeugnis ablegen. Ein Christ, der seinen Glauben für die Grundlage und das Heil seines Lebens hält, muss dafür wirken, dass dieses Heil auch seinen Mitmenschen angeboten wird.

3.5 Vertiefung des Glaubene

3.5.1 Wenn der Christ also die Aufgabe hat, sein ganzes Leben aus dem Glauben zu gestalten, so ist er gerade deshalb verpflichtet, sein Handeln immer wieder an Gott selber auszurichten. Das geschieht vornehmlich durch die Vertiefung in die Hl. Schrift. Aber auch die Welt mit ihren lichten und dunklen Seiten soll ihn veranlassen, mit Gott in betender Zwiesprache zu bleiben. Dieses Gespräch erhält das Bewusstsein lebendig, dass wir in unserem Wollen und Tun dem liebenden Gott gegenüberstehen. Es ist auch immer wieder Bitte um die Gnade des Glaubens. Das Gebet führt den Glaubenden zur persönlichen Begegnung mit Gott, die die Grundlage des Glaubens ist.

3.5.2 Wir sind zum Glauben gekommen, weil ihn andere uns vorgelebt und bezeugt haben. Deshalb ist die bewusste und auch äusserlich vollzogene kirchliche Gemeinschaft ein wichtiges Element der Verwirklichung und der Vertiefung des Glaubens.

Diese Gemeinschaft kann nur verwirklicht werden, wenn jeder Christ bereit ist, von anderen zu lernen, selber aktiv mitzuarbeiten und die von Christus gewollte Ordnung der Kirche anzunehmen. Das Hören der Verkündigung, die Glaubensgespräche und der sakramentale Vollzug der Einheit mit Christus und der Gemeinde in der Eucharistie sind unerlässliche Lebensäusserungen des Glaubens. In diesem bereitwilligen und lebendigen Einsatz der Gläubigen wird die Kirche als fortlebender Leib Christi auferbaut.

Wenn von den einzelnen in der Kirche immer wieder Glauben gefordert wird, so sind diesem Anspruch Jesu auch die institutionellen Amtsträger der Kirche unterworfen. Sie haben dafür besorgt zu sein, dass dem Walten des Gottesgeistes keine Barrieren entgegengestellt werden. Auch für sie gilt, dass der Glaube ein Sprung ins Unbekannte ist, der mathematisch nicht zu berechnen ist.

3.5.3 Wir müssen den Glauben immer als denkende Menschen verantworten. Die Glaubensfrage entzündet sich an der Wirklichkeit des ganzen Lebens, und die Glaubensproblematik wird in unserer Zeit immer vielschichtiger. Deshalb kann der Christ sein Leben nur schwer aus dem Glauben heraus gestalten, ohne sich um ein ständiges Wachsen und Reifen seines Glaubens und um Weiterbildung in Glaubensfragen zu bemühen.

Bei diesem Bemühen ist allerdings zu beachten, dass Glauben nicht ein Gut ist, das von Zeit zu Zeit auf den ursprünglichen Glanz zurückzubringen ist. Glauben steht nicht abseits unseres menschlichen Entwicklungsprozesses. Vertiefung des Glaubens heisst deshalb auch immer, aus der Sicht des Lebens Jesu, von Kreuz und Auferstehung her, Antworten auf die sich immer wieder anders stellenden Fragen, Nöte und Ängste unseres Daseins zu suchen.

Obwohl Glauben eine Haltung ist, die den ganzen Menschen umfasst, darf das Glaubenswissen keineswegs vernachlässigt werden. Wenn die Glaubenskenntnis eines Christen hinter dem Stand seiner sonstigen Kenntnisse zurückbleibt, führt dies oft zu Unklarheiten, Zweifeln, Beunruhigungen und Ängsten und lässt den Glauben unwirksam werden. Es ist daher die Pflicht aller Gläubigen, sich in Glaubensangelegenheiten weiterzubilden. Dazu gehört auch das Ringen mit den Formulierungen alter oder unbequemer Glaubenswahrheiten. Es ist niemandem gedient, wenn man sie aus einem momentanen Unverständnis heraus einfach ablehnt, denn auch sie sind Gottes Licht über unser Leben und können vielleicht trotz ihres alten Kleides ungeahnte Antworten auf brennende Fragen unserer Zeit geben. Wenn wir uns dauernd bemühen, Wesen, Bedeutung und Auftrag unseres Glaubens richtig zu verstehen, dann wird der Glaube zur tiefsten Kraft unseres Lebens und bewirkt, dass wir in der Gemeinschaft der Kirche die Aufgaben erfüllen können, die Christus uns anvertraut hat.

Glaubensverkündigung heute

Kommissionsbericht

(Von der Synode zur Kenntnis genommen und zur Veröffentlichung freigegeben)

4 Glaubensverkündigung und Sprache

4.1 Viele Hörer und viele Prediger haben heute den Eindruck, es gelinge nicht, das Evangelium so zu verkündigen, dass es verstanden wird, Glauben weckt oder stärkt und Gemeinschaft aufbaut. Umgekehrt fallen manche Verkündigungsworte bei Teilen der Gemeinde unter den Verdacht, nicht den rechten Glauben auszudrücken. Es stehen hier gleich drei Probleme an.

4.2 Die Grundfragen nach Sprache, Verstehen, Bedeuten, mit denen sich unter anderem die sogenannte Kommunikationswissenschaft befasst, sind noch weitgehend ungeklärt, werden aber bei der Glaubensverkündigung besonders akut. Ein gutgemeinter Rat zu "Einfachheit, Verständlichkeit und Zeitgemässheit" genügt nicht, um dieses Problem zu bewältigen.

4.3 Der Zugang zum Glauben kann von Mensch zu Mensch sehr verschieden sein. Die französische Sprache redet hier zutreffend von "familles d'esprit". Es gibt einen Zugang zur Botschaft Christi von den bedrängenden Menschheitsproblemen her: Wie kann die Botschaft Christi die Menschen von Unterdrückung befreien? Es gibt die mehr mystisch-kontemplative Ausrichtung: das Erfülltsein von der Grösse Gottes und seines Wirkens. Es gibt die Fragestellung des Wissenschafters: Enthält die Glaubensbotschaft etwas, was für seine wissenschaftliche Erkenntnis von Bedeutung ist? Es gibt den Zugang zum Glauben um seiner moralischen Kraft willen, als Hilfe zur Bewältigung schwerer Lebensprobleme. Schliesslich gibt es die Sicht des Glaubens als theologisches Wahrheitsproblem: Wie müssen Aussagen über Gott lauten, dass sie die "geoffenbarten Wahrheiten" getreu wiedergeben?

Jeder dieser Zugänge kann zu einer echten Begegnung mit Christus und seiner Botschaft führen, aber keiner darf als alleingültig betrachtet werden.

4.4 Das Reden von Gott im christlichen Glauben unterscheidet sich von anderem Reden. Es ist schon in der Bibel kein Referieren über einen Wissensgegenstand unter anderen, sondern ein Zeugnisgeben davon, dass Gott uns schon angesprochen hat. Das Reden über Gott gibt darum auf seine eigene Art die "Wirklichkeit" wieder, es kann nicht abgelöst werden vom konkreten Leben und der konkreten Glaubensfähigkeit des jeweiligen Zuhörers.

4.5 Daraus ergibt sich, dass die Verkündigung imstande sein muss, verschieden zu sprechen, um dasselbe zu verkünden. Damit ist zugleich gesagt, wie bedeutsam es ist, dass der Verkündiger eine Beziehung hat zu den Angeredeten, dass er weiss, wen er vor sich hat. Der Grad der Beziehung zwischen Zuhörern und Verkündiger muss jedenfalls die Art der Verkündigung entscheidend beeinflussen.

5 Wortverkündigung innerhalb der Glaubensgemeinschaft

5.1 Bei der Verkündigung an die Glaubenden geht es darum, ihnen den Glauben zur wirksamen Kraft werden zu lassen, indem ihnen zugleich geholfen wird, sich mit ihrem Glauben in der heutigen Situation und ihren spezifischen Schwierigkeiten zurechtzufinden. Sie müssen verstehen können, worin heute die grossen Aussagen des Glaubens wahr werden.

Diese Verkündigung geschieht meistens in der Form der Predigt, aber auch im seelsorgerlichen Gespräch und in der religiösen Erwachsenenbildung. Einen Sonderfall von Verkündigung bilden in der katholischen Kirche die bischöflichen Verlautbarungen.

5.2 Die Predigt

5.2.1 Die Predigt ist quantitativ mit Abstand die wichtigste Verkündigungsform. Jährlich 60 mal erreicht sie eine nach Gegend verschiedene aber gesamthaft sehr beträchtliche Zahl von Katholiken. Ihr Wert hingegen wird zunehmend in Frage gestellt. Die feststellbare Auflehnung gegen unbefriedigende Predigten und das feststellbare Interesse für befriedigende Predigten zeigen, dass mit der Predigt eine echte Aufgabe gestellt ist, die aber der Überprüfung und der Erneuerung bedarf.

5.2.2 Die Predigt hat eine je verschiedene Bedeutung für Christen, die regelmässig in derselben Pfarrei die Gottesdienste mitfeiern und für solche, die beliebte Kirchen aufzusuchen pflegen; ferner für solche, die in der sonntäglichen Predigt faktisch die einzige religiöse Unterweisung haben und für andere, die dafür noch sonstige Gelegenheiten ergreifen. Für die ersten kann oder soll die Predigt eine solide, zusammenhängende Glaubensschulung sein: für die zweiten ist ihr Sinn vorwiegend in einer momentanen Hilfe zu einem Leben aus dem Glauben zu sehen, was also auch die einzelne Predigt aus einem Zyklus leisten muss.

Eine besondere Schwierigkeit für die Predigt besteht darin, dass die Hörer immer weniger eine homogene Gemeinschaft bilden. Der einzelne Hörer ist durch sein Milieu stark geprägt, und dadurch sind die Erwartungen gegenüber der Predigt ausserordentlich verschieden. Diese Schwierigkeit wird kaum zu überwinden sein, und sie sollte bei der Kritik über die Predigt beachtet werden.

Die Liturgie bietet allsonntäglich drei Schrifttexte zur Verkündigung an. Predigten über diese Perikopen können, wenn sie richtig und sorgfältig ausgeführt werden, dem Glauben des Zuhörers eine breite biblische Fundierung geben und ihn zur verständigen Bibellesung anleiten.

5.2.3 Die Bedeutung der eucharistischen Liturgie als solcher und das Zeitgefühl des heutigen Menschen zwingen dazu, die Sonntagspredigt kurz zu halten, oft so kurz, dass eine gründliche Darlegung von Problemen oder ein längeres Eingehen auf Bibeltexte nicht mehr möglich ist. Es stellt sich daher die Frage, ob nicht periodisch oder gar regelmässig Wortgottesdienste gehalten werden sollten, welche für eine längere Glaubensverkündigung Platz lassen. Ein solches Angebot liesse die Kürzung und damit auch inhaltliche Einschränkung der üblichen Sonntagspredigt eher gerechtfertigt erscheinen und könnte auch als pastorale Übergangslösung für Heranwachsende gelten, wenn ihnen die Disposition für den eucharistischen Pfarrgottesdienst abgeht.

Nicht leicht lösbar ist auch das Problem, wie dieselbe Predigt sowohl Kinder wie auch Erwachsene ansprechen soll. Eigentliche Jugendgottesdienste sind sonntags immer seltener zu verwirklichen. Es ist darum unvermeidlich, dass sich Kinder in "Erwachsenenpredigten" langweilen und dass Erwachsene in Kinderpredigten oft nicht auf ihre Rechnung kommen. Wünschenswert wäre darum, dass die Eltern besondere Angebote von Gottesdiensten für Kinder und Jugendliche unterstützen.

5.2.4 Der gründlichen Glaubensbildung und Glaubensvertiefung dienen auch Sonderanlässe wie religiöse Wochen und "Volksmissionen". Für ihre zeitgemässe Gestaltung bestehen anerkennenswerte Bemühungen und Experimente, doch wird man das Problem kaum schon als gelöst betrachten können.

5.2.5 Auch der Laie in der Kirche nimmt am prophetischen Amt Christi teil, hat also Recht und Auftrag, über den Glauben zu sprechen. Bei der üblichen Predigt aber kam ihm bisher nur die Rolle des Zuhörers und des Schweigens zu. Das kann zur Passivität, zur Auflehnung oder zur "inneren Emigration" führen. Es ist daher ein wichtiges Anliegen, den Laien im Hinblick auf das Predigtgeschehen stärker zu aktivieren, angefangen von seiner Beteiligung an Predigtvorbereitung und Predigtnachbesprechung bis zur Verkündigung in Gesprächsform (partage de foi) und Laienpredigt. Damit wächst auch die Fähigkeit zu hören und zu verstehen.

5.2.6 Der Erfolg der Wortverkündigung, besonders in den anspruchsvollen Formen, hängt auch von der theologischen und sprachlichen Begabung und von psychologischen Faktoren ab. Der Kirchgänger unterschied schon immer die verschiedenen Predigttalente. Innerhalb einer sozial festgefügten Glaubenswelt war der Schaden unbefriedigender Predigten nicht allzu gross. Die heutige ungeschützte und überdies problematische Glaubenssituation lässt die gute Predigt wichtiger denn je erscheinen. Darum sollte der Gedanke überlegt werden, dass sich innerhalb einer Seelsorgeregion einige geeignete Priester und Laien stärker auf Predigttätigkeit spezialisieren und dann in der ganzen Region periodisch eingesetzt werden. Für die spezielle Ausbildung zum Predigtdienst muss im Theologiestudium und in der Fortbildung mehr Zeit und Methode als bisher verwendet werden. Die Gläubigen müssen auf neue Formen wie Dialogpredigt, audiovisuelle Mittel usw. richtig vorbereitet werden.

5.3 Bischöfliche Verlautbarungen

5.3.1 Früher waren Hirtenbriefe oft die einzige Weise, wie ein Bischof sich vor der (kirchlichen und weltlichen) Öffentlichkeit verlauten liess. Es ist auch heute berechtigt und nötig, dass die Bischöfe einzeln oder gemeinsam sich öffentlich äussern zu Fragen, die innerkirchlich oder gesellschaftlich von erheblicher Bedeutung und Aktualität sind, oder dass sie Fragen formulieren, denen die Kirche und die Gesellschaft ihre Aufmerksamkeit schenken müssen.

5.3.2 Für öffentliche bischöfliche Verlautbarungen empfiehlt es sich, die Mittel anzuwenden, welche dem jeweils erstrebten Publikationszweck entsprechen, wie: Herausgabe von Erklärungen und Dokumenten an Pressekonferenzen, Veröffentlichungen in der Kirchenpresse oder in selbständigen Faszikeln zur Weitervermittlung in Predigt und Erwachsenenbildung, kurze Erklärungen und Stellungnahmen zu aktuellen Fragen zum Verlesen von der Kanzel.

5.3.3 Für öffentliche Verlautbarungen der Bischofskonferenz und der einzelnen Bischöfe empfiehlt es sich auch, den Rat heutiger Fachleute der Publizistik einzuholen. Die Erwartung der Öffentlichkeit geht dahin, dass, wenn Bischöfe öffentlich sprechen, ihre Information auf theologischem Gebiet wie auch auf jedem anderen, das angeschnitten wird, auf dem neuesten Stand sei.

5.3.4 Die traditionellen Hirtenbriefe auf feste Daten hin und ohne zwingenden Inhalt, mit den bekannten Schwierigkeiten der Verlesung, bringen die Diözesanen nicht selten in einen "unlustbetonten" Kontakt mit ihren Bischöfen. Es wäre zu überlegen, inwieweit sie mit Vorteil durch die vorgenannten Äusserungsweisen ersetzt würden.

5.4 Das Seelsorgegespräch

Der spontane Kontakt zwischen Seelsorger und Gemeindemitgliedern, vor allem aber das persönliche Seelsorgegespräch im engeren Sinn sind eigene Weisen der Glaubensverkündigung. Das Seelsorgegespräch (auch unter Laien ist ein solches möglich!) hat die Aufgabe, dem Ratsuchenden den konkreten Willen Gottes für sein Leben zu erschliessen. Obwohl der Seelsorger dabei die psychologischen Aspekte kennen und berücksichtigen muss, ist das Seelsorgegespräch nicht einfach psychologische Beratung und kann eine solche auch nicht ersetzen.

Heute scheint das Seelsorgegespräch ein eher vernachlässigter Teil der Glaubensverkündigung zu sein. Der ·"Allround"-Priester fühlt sich überfordert; die mehr gemeinschaftlichen Seelsorgeprobleme stehen im Vordergrund; das Gespräch selber ist anspruchsvoller geworden und kann sich nicht mehr auf moralische Regeln und "gutes Zureden" beschränken. Anderseits besteht heute angesichts der persönlichen Auseinandersetzung mit dem Glauben für den Christen ein erhöhter Bedarf nach dem Seelsorgegespräch. Darüber gibt es neue, aufgeschlossene Fachliteratur.

6 Kirchliches Sprechen nach aussen

Als Kirche dürfen wir nicht den Fehler begehen, alle Menschen so anzureden, als würden sie zu uns gehören. Trotzdem verlangt der Auftrag Christi die Bereitschaft zum Gespräch mit allen. Dabei wird es sich in den wenigsten Fällen um das Glaubensgespräch mit dem Ziel der Weckung des Christusglaubens handeln, sondern vor allem um ein Stellungnehmen zu beliebigen menschlichen Problemen aus der Sicht des christlichen Glaubens heraus.

6.1 Glaubensgespräch

6.1.1 Glaubensgespräch unter Christen

Über Aufgabe und Möglichkeiten des Gesprächs mit Katholiken, welche sich von der Kirche als Institution distanziert haben, handelt das Synoden-Dokument 4 "Kirche heute"

Das Glaubensgespräch zwischen katholischen und nichtkatholischen Christen, das die Einheit der Kirche sucht, ist ein Wesensbestandteil des ökumenischen Auftrags der Kirchen, wie ihn das Synoden-Dokument 5 "Oekumenischer Auftrag in unseren Verhältnissen" behandelt. Dieses Glaubensgespräch kennt bereits eine gewisse Tradition, so dass es nicht näher erörtert zu werden braucht, aber es ist zu wünschen, dass es mit offizieller Unterstützung stets weiter fortschreitet.

6.1.2 Glaubensgespräch mit Angehörigen anderer Religionen

Jahrhundertelang gab es in unserer Gesellschaft, von der engbegrenzten Ausnahme des Judentums abgesehen, nur Christen verschiedener Bekenntnisse. Durch die geistige und gesellschaftliche Entwicklung stehen wir aber heute vor der Tatsache, dass zu unserer Gesellschaft auch Menschen anderer Herkunft gehören, wie Arbeiter und Studenten aus dem Islam, Flüchtlinge oder Akademiker aus dem Raum des Buddhismus, des Hinduismus und der Stammesreligionen, kurz: Angehörige anderer Religionen, die bisher nur in "Missionsländern" lebten, sowie Mitmenschen ohne jede religiöse Bindung. Ihnen gegenüber kirchlich einfach jene ·"höfliche Nichtbeachtung" zu praktizieren, die wir in der Vergangenheit aus historisch-politischen Gründen unseren nichtkatholischen Mitchristen und israelitischen Mitbürgern gegenüber praktizierten, würde unserem wirklichen Zeugnis- und Verkündigungsauftrag nicht gerecht. Es ist unsere heilsgeschichtliche Pflicht, diesen Mitmenschen eine echte Begegnung mit unserm Glauben zu ermöglichen.

Eine solche Begegnung kann aber nicht durch naive Bekehrungsversuche (Proselytismus) geschehen. Es sind komplexe soziologische Probleme damit verbunden. Es würde geradezu gegen die Menschenwürde verstossen, wenn wir diesen Mitmenschen aus andern Ländern und Kulturen unser Religionssystem anbieten wollten, während wir sie sozial unintegriert neben unserer Gesellschaft leben liessen. Der einzig vertretbare Weg, sie dem Christentum begegnen zu lassen, besteht darin, dass wir Christen uns ihnen menschlich, und das heisst auch kollektiv-sozial, öffnen, sie an unserm Leben teilnehmen lassen. Dann ergibt sich die Begegnung mit dem christlichen Glauben von selbst, und die Anders- und Nichtglaubenden können als unser ebenbürtiges Gegenüber frei darüber entscheiden, ob sie von uns genauere Rechenschaft verlangen wollen über die Hoffnung, die in uns ist (vgl. 1 Petr 3,15). Es entspricht der Menschenwürde und damit dem christlichen Gewissen, dass wir Angehörigen anderer Religionen, die bei uns wohnen, Hilfe bieten, ihre eigene Religion zu praktizieren.

6.1.3 Gespräch mit solchen, die die Religion ablehnen

Anders stellt sich das Problem bei jenen Mitmenschen, welche das Prinzip der Religion selbst, den Gottesglauben, bewusst ablehnen. Die Begründung dafür kann verschiedenartig sein: ein Standpunkt positivistischer Naturwissenschaft und Philosophie, die den Menschen wie das ganze Universum als Produkt des materiellen Zufalls betrachten und die transzendente Sinnfrage selbst ablehnen; ein aus der Psychologie abgeleiteter Standpunkt, der im Gottesbegriff eine menschlich-seelische Projektion sieht ohne objektiven Gehalt; ein verabsolutierter soziologischer Standpunkt, der die Religion als blosse Sakralisierung der bestehenden Gesellschaftsordnung begreift; der politisch-militante Standpunkt des atheistischen Marxismus-Leninismus; schliesslich ein philosophischer Standpunkt, der jede reale Erkennbarkeit eines "von der Welt verschiedenen Gottes" bestreitet.

Diese Begründungen dafür, dass jemand den Gottesglauben ablehnt, stehen für den einzelnen Menschen in vielfältigen psychologischen und soziologischen Zusammenhängen, ohne dass deswegen die Ehrlichkeit der Motive im voraus angezweifelt werden darf. Auch die Entscheidung für den Glauben vollzieht sich in solchen Zusammenhängen. Von der Theologie her ist festzustellen, dass manche Bestreitungen im Grunde einen falschen, ungenügenden, zumindest anfechtbaren Gottesbegriff voraussetzen und darum nicht eigentlich den christlichen Gottesglauben treffen. Anderseits stammen solche anfechtbaren Gottesbegriffe oft gerade aus der kirchlichen Praxis und Verkündigung. Die wichtigste Antwort auf den theoretischen Atheismus ist darum, unseren Gottesbegriff in der Verkündigung von gedanklichen Elementen und Vorstellungen zu reinigen, welche mit Recht den Widerspruch bestimmter Wissenschaften hervorrufen würden. Dabei bleibt das "Problem der Volksfrömmigkeit" zu beachten. (Vgl. Synoden-Dokument 2 "Gebet, Gottesdienst und Sakramente im Leben der Gemeinde" 8 und 15)

Die Mitteilbarkeit unseres Glaubens hängt auch wesentlich von einer praktischen Ergriffenheit, vom "Angesprochensein" durch Gott ab (vgl. 1.3). Eine sinnvolle Begegnung zwischen christlichem Glauben und Atheismus beginnt mit dem Zeugnis eines christlichen Lebens, welches die Frage nach Gott zugleich zu stellen und teilweise zu beantworten vermag.

Auch wenn der Christ den atheistischen Standpunkt niemals teilen kann, ja ihm durch seine grundsätzliche Haltung widerspricht, so wird er den Atheisten doch entsprechend seiner Haltung respektieren und nicht jeden Atheismus mit unmenschlichen politischen Systemen gleichsetzen, die sich auf eine atheistische Grundlage berufen.

Die theoretische Auseinandersetzung mit Atheismen ist Sache von Fachleuten.

6.2 Öffentilche Stellungnahmen

6.2.1 Die Kirche hat nicht nur "den Glauben zu verkünden", um andere Menschen vor die Entscheidung zu stellen, ob sie diesen Glauben annehmen und Glieder der Kirche werden wollen. Es ist auch Zeugnis für Christus, vom Glauben her zu Problemen des menschlichen Daseins Stellung zu nehmen. Es kann dadurch den Mitmenschen etwas vom Heil Christi mitgeteilt werden, ohne dass damit eine Missionierungsabsicht gegenüber den Angesprochenen verbunden ist.

Dieses Zeugnis vom Glauben her ist eine Aufgabe jeder Ortskirche in ihrer Gesellschaft. Überall, wo eine Stellungnahme spezifisch vom Glauben her motiviert ist, ist es Aufgabe der Christen, sie in die öffentliche Meinungsbildung einzubringen. Auch die Möglichkeit der Missdeutung darf uns von solchen Stellungnahmen nicht abhalten.

6.2.2 Es wäre falsch, einfach darauf zu warten, dass die höchsten Spitzen der Bistums- oder der Weltkirche eine Stellungnahme veröffentlichen. Gemeinden, kirchliche Gruppen, erst recht Christen in nichtkirchlichen Zusammenschlüssen haben ein Recht und eine Verantwortung, sich in der Öffentlichkeit ohne "Vorzensur" zu äussern. Allerdings dürfen sie nicht beanspruchen, für andere Teile der Kirche verbindlich zu sprechen.

In der katholischen Kirche besteht eine Art "Äusserungskrampf". Wer immer noch geneigt ist, jede kirchliche Äusserung für eine unanfechtbare Lehre zu halten, zögert zu sprechen in vielen Fällen, wo es nötig wäre. Damit zieht sich die Kirche den Vorwurf zu, zu den wirklich drängenden Problemen zu schweigen und sich in "Nebensächlichkeiten" aufzuhalten.

Stellungnahmen dieser Art haben aber meist nicht den Charakter von Glaubensaussagen, selbst wenn sie von höchsten Stellen kommen. Sie sind verantwortetes Zeugnis, das dauernder Entwicklung offen ist. Es kann und darf sogar innerhalb der Kirche gegensätzliche Stellungnahmen geben, wie es das Konzil ausdrücklich billigt. (Vgl. Il. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute "Gaudium et Spes" 43.)

Da solche Stellungnahmen sich an die nichtkirchliche Öffentlichkeit richten, kann ihr Ton auch von seiten der Hierarchie nicht autoritativ sein, als ginge es um innerkirchliche Regelungen. Es geht, auch bei deutlicher und bestimmter Sprache, um ein Meinungsangebot in einer öffentlichen Auseinandersetzung, in der alle dieselben Rechte haben.

7 Kirchliche Verkündigung durch die Massenmedien Radio und Fernsehen

7.1 Indem die "Kirche» an die Massenmedien tritt, verlässt sie ihren traditionellen Eigenraum. Sie erhält eine unbestimmte Öffentlichkeit, die für sie völlig neuartig ist. Sie kann die Menschen dort ansprechen, wo sie sich in ihrem eigenen und eigentlichen Milieu befinden. Diese Möglichkeit ist nirgends in einem solchen Ausmass gegeben wie bei Radio und Fernsehen. "Verkündigung durch die Massenmedien" kann beides sein: Innerkirchliche Verkündigung an den Massenmedien und kirchliches Sprechen nach aussen.

7.2 Da die Radio- und Fernsehapparate in allen Stuben stehen und durch die Transistoren eine weitere Verbreitung erfahren haben, ist es nicht leicht zu entscheiden, ob eine Sendung als "innerkirchliche" oder als "nach aussen gesprochene" zu verstehen ist. Denn jede Sendung hat mit einer Vielzahl von Empfängern anderen Glaubens oder anderer Richtung, jede aber auch mit einer Vielzahl des gleichen kirchlichen Bekenntnisses zu rechnen. Eine mögliche Unterscheidung ist danach anzusetzen, ob eine Sendung von ihrer Absicht her den kirchlichen Glauben voraussetzt oder nicht voraussetzt. Dass dann jede Sendung auch Empfänger der anderen Kategorie haben kann, muss dabei beachtet werden. Von der Absicht her setzt die sonntägliche Gottesdienstübertragung in jedem Fall den kirchlichen Glauben voraus. Jede andere Sendung (Predigt, Betrachtung, Wort zum Sonntag usw.) kann bewusst auf die christlichen Glaubensgenossen oder auf Anders- oder Nichtgläubige ausgerichtet werden. Es kann nicht Aufgabe der Synode sein, inhaltliche und fachliche Richtlinien für die verschiedenen Sendungen zu entwickeln. Sie soll jedoch kundtun, was in diesem Bereich von den Verantwortlichen erwartet wird und welche Funktionen und Ziele die Sendungen haben sollten.

7.3 Viel weiter reicht das Problem "Kirche und Massenmedien" überhaupt. Hier geht es um das Verhältnis des Christen und der Kirche zur Produktion und zum Gebrauch der Massenmedien im umfassenden Sinne, um die "christliche Präsenz" in den Massenmedien, unabhängig von Verkündigung und "kirchlichen Sendungen" Dieser Sachbereich wird vom Synoden-dokument 12 "lnformation und Meinungsbildung in Kirche und Öffentlichkeit" behandelt.

8 Glaubensverkündigung an Kinder und Jugendliche

8.1 Zur Situation im allgemeinen

8.1.1 Die Glaubensverkündigung an Kinder und Jugendliche muss im Rahmen der gesamten Pastoral sowie der kirchlichen Bildungsarbeit und der lebenslangen Bildungsprozesse im Glauben beurteilt und geplant werden.

Die Glaubensverkündigung an die Erwachsenen wird heute mit Recht als vorrangig betrachtet: das Zeugnis der Gemeinschaft erwachsener Christen ist Voraussetzung der Glaubensverkündigung an Kinder und Jugendliche.

Soll die Glaubensverkündigung an Kinder und Jugendliche wirkungsvoll sein, muss sie auch auf das Gesamt der Erziehungs- und Bildungsfaktoren abgestimmt werden, wie z.B.:

- Bevor das Kind zum Religionsunterricht kommt, hat es schon religiöse Bildung erfahren.

-Während der Schulzeit geschieht diese Erziehung nicht nur im Religionsunterricht, sondern auch im Elternhaus, in der Pfarrgemeinde, in den Freizeitgruppen und durch die Massenmedien.

- Nach der Schulzeit ist den Jugendlichen und später den Erwachsenen ein lebenslanger Lernprozess im Glauben aufgegeben.

8.1.2 Anderseits darf die Wirklichkeit, mit der wir heute konfrontiert sind (fortschreitende Verweltlichung der Gesellschaft, Glaubensverunsicherung innerhalb der Kirche, veränderte Autoritätsauffassung, persönliche Glaubensnot usw.) nicht übersehen werden. Kinder wie Jugendliche, aber auch Eltern, Priester, Katecheten, Jugendleiter und Lehrpersonen sehen sich in eine Situation hineingestellt, die das Glaubenkönnen wie auch die Glaubensunterweisung erschwert, und die oft als eigentliche Not erfahren wird.

8.1.3 Wie selten zuvor wird heute nach neuen Wegen in der Glaubensverkündigung an Kinder und Jugendliche gesucht. Darin liegt die berechtigte Hoffnung, dass Glauben auch von der heranwachsenden Generation als Geschenk Gottes erfahren werden kann. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass das Grundanliegen der Botschaft Jesu Christi ob gelegen oder ungelegen (vgl. 2 Tim 4.2) weitergegeben wird.

8.2 Begriffsklärung

Die Aufgabe, Jesu Botschaft den Kindern und Jugendlichen weiterzugeben und diese zu einem christlichen Leben anzuleiten, obliegt vor allem den Pfarrgemeinden, besonders den Eltern, Priestern, Katecheten und Jugendleitern. Alle diese Bemühungen, nicht bloss die Tätigkeit hauptamtlicher Seelsorger, bezeichnen wir als Kinder- und Jugendseelsorge.

8.3 Fachgruppen

Seit Jahren beschäftigen sich Kommissionen und Fachleute mit den Erfordernissen der Glaubensverkündigung an Kinder und Jugendliche. Dazu gehören Gremien für Elternschulung, Arbeitsstellen für Jugendarbeit sowie katechetische Kommissionen auf lokaler, regionaler, diözesaner und interdiözesaner Ebene. Diese Beauftragten nehmen auch die Zusammenarbeit mit andern interessierten Instanzen wahr, vor allem mit ähnlichen Institutionen der andern christlichen Kirchen.

8.4 Eltern und Lehrkräfte

8.4.1 Die Zeit des Vorschulalters ist die erste optimale Phase für das ganzheitliche Aufnehmen und Verarbeiten von Wertinhalten. Positive Erfahrungen, die das Kind an seinen Eltern und mit ihnen macht, sind die ersten Impulse, die dem Kind helfen, mit Gott in ein vertrautes Verhältnis zu kommen. Deshalb sind heute christliche Eltern in Ehevorbereitung, Taufgesprächen und ehebegleitender Bildung vermehrt auf ihre religiöse Erzieheraufgabe vorzubereiten und darin zu unterstützen (die Taufe der Kinder ernst nehmen). Die Kinder müssen am vorgelebten Glauben ihrer Eltern teilhaben können. Von diesen bekommen sie die erste, für das Leben grundlegende Glaubensunterweisung. Die Eltern bleiben die begleitenden Glaubenszeugen des Kindes auch dann, wenn die christliche Gemeinde (Priester, Katecheten, Jugendleiter) die Glaubensverkündigung ergänzend wahrnimmt, es in das liturgische Leben der Gemeinde einführt und auf das Zeugnisgeben durch sein Leben vorbereitet.

8.4.2 Ebenso haben die christlichen Kindergärtnerinnen, Lehrer und Lehrerinnen - der Stufe entsprechend - eine besondere Erziehungsaufgabe. Der Einfluss ihrer Persönlichkeit auf das Kind während vieler Stunden am Tag kann für das Glaubensleben des jungen Menschen von nachhaltiger Bedeutung sein.

8.5 Religionsunterricht

8.5.1 Glaubensverkündigung an Kinder und Jugendliche wird im folgenden (8.5-8.7 und 12.1-12.7) am Beispiel des schulischen Religionsunterrichts verdeutlicht. Die anderen Bereiche der Glaubensverkündigung an die Heranwachsenden sind aber ebenso ernst zu nehmen.

8.5.2 In den meisten Kantonen wird der Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit der Schule erteilt. Die Stellung des Religionsunterrichts innerhalb der Schule ist aber von Kanton zu Kanton verschieden (kantonale Schulhoheit). Dies wird sich in naher Zukunft kaum ändern. Somit können für den Religionsunterricht an der Schule nur allgemeine Richtlinien aufgestellt werden. Ihre Anwendung auf die konkrete Situation muss kantonalen oder regionalen katechetischen Gremien überlassen bleiben, die ihre Entscheide in Absprache mit dem Ordinariat und der diözesanen katechetischen Kommission treffen.

8.5.3 Obwohl der Religionsunterricht im Rahmen der Schule erteilt wird, handelt es sich meistens um einen kirchlichen und damit von der Kirche verantworteten Religionsunterricht. Eine Ausnahme bildet der in mehreren Kantonen (im Bistum Basel: Aargau, Bern, Basel-Land, Schaffhausen. Thurgau) von der Schule selber verantwortete Bibelunterricht, der zudem oft auf interkonfessioneller Basis erteilt wird.

8.5.4 Das Verhältnis von Religionsunterricht und Schule ist heute, ähnlich wie das Verhältnis von Kirche und Staat, im Wandel begriffen. Da und dort wird verlangt (mit je anderer Begründung von den verschiedenen Seiten), dass der Religionsunterricht der Kirche nicht mehr im Rahmen der Schule erteilt werde. Gründe für die Beibehaltung der bisherigen Ordnung sind u.a.:

- Die grosse Mehrzahl der Eltern wünscht für ihre Kinder den Religionsunterricht in der Schule und unterstützt ihn auch;

- Die Kirche trägt durch ihren Unterricht dazu bei, dass die Schule ihren Auftrag erfüllt. (Nicht wenige Zielsetzungen des Religionsunterrichts lassen sich auch von den Bildungszielen der Schule her begründen);

- Die Kirche kann so ihrer Verpflichtung nachkommen, den getauften Kindern zu einem personalen Glaubensentscheid zu verhelfen.

8.5.5 Im Religionsunterricht ist in den letzten Jahren vieles anders geworden. Alle Beteiligten werden aber weiterhin intensiv an seiner Neuorientierung arbeiten müssen. Dies soll am Beispiel der Zielsetzungen des Religionsunterrichts beleuchtet werden.

- Die Zielsetzungen müssen bescheidener gefasst werden: Wir Christen glauben in Teilhabe am gelebten Zeugnis der Kirche (Familie, Pfarrei, Diözese, Weltkirche) und aus einer persönlichen Entscheidung heraus. Bei Kindern im Vor- und Volksschulalter liegt der Akzent mehr auf "Teilhabe", während er sich bei den Jugendlichen nach der Volksschule mehr zum "persönlichen Entscheid" hin verlagert. Eine wichtige Aufgabe des Religionsunterrichts besteht darin, die Kinder auf ihrem Weg zu einem eigenständigen Glauben zu begleiten. In einzelnen Religionsstunden oder Schuljahren, ja in allen Schuljahren zusammen darf man mit dem Religionsunterricht nicht zu viel erreichen wollen. Wenn junge Menschen nach neun Schuljahren bereit sind, weiter zu fragen und ihren Weg im Glauben zu suchen, ist sehr viel erreicht. Wenn hingegen die Heranwachsenden "von Religion genug haben" ist beinahe alles verloren - wenigstens für viele Jahre.

- Weniger einseitige Zielsetzungen: Der Religionsunterricht soll nicht in erster Linie Wissen vermitteln - ein blosser Stoffplan genügt deshalb nicht-, sondern vor allem religiöse Erfahrungen ermöglichen, diese "zur Sprache bringen" und den ganzen Menschen mit seinen meditativen, affektiven, gestalterischen und praktisch-tätigen Kräften aktiv werden lassen.

- Konkretere Zielsetzungen: Es muss versucht werden, dem hohen Gesamtziel des Religionsunterrichts über viele kleine Schritte näher zu kommen (Lernziele). Gott und sein Anruf sollen in der Heiligen Schrift, in Gebet und Gottesdienst sowie in der ganzen Vielfalt des menschlichen Lebens aufgespürt werden.

8.6 Bibelunterricht der Lehrerschaft

8.6.1 Die herkömmliche Aufteilung des Unterrichts in zwei "Fächer", wobei dem Bibelunterricht die biblischen Stoffe zugewiesen werden, ist theologisch sehr problematisch. Einerseits kann man ohne die Bibel keinen christlichen Religionsunterricht halten. Anderseits darf man sich nicht auf das blosse Erzählen und sachkundliche Erklären der Bibel beschränken- wie es den Bibellehrern häufig nahegelegt wird-, denn die Bibel ist in erster Linie ein Glaubensbuch, dessen Anspruch nicht unterschlagen werden darf, wenn man ihr gerecht werden will.

8.6.2 Es steht fest, dass ein ansehnlicher Teil der Lehrerschaft keinen Bibelunterricht erteilen will, wenn er als Glaubensverkündigung, auch in einem mehr indirekten Sinn, aufgefasst wird. Man wird diese Lehrer keinesfalls drängen, den kirchlich verantworteten Bibelunterricht (z.B. im Kanton Luzern) zu erteilen. Aber auch von der Erteilung des Bibelunterrichts, der von der Schule allein verantwortet wird, sollen sich die Lehrer aus Gewissensgründen dispensieren lassen können.

8.7 Interkonfessioneller Religionsunterricht

8.7.1 Heute wird vielfach der gemeinsame Religionsunterricht für die Kinder der verschiedenen christlichen Konfessionen diskutiert und gewünscht. Von den interessierten Seiten werden je andere Begründungen vorgebracht. Oekumenische Gruppen oder konfessionell gemischte Familien, die zu beiden Kirchen in Beziehung bleiben wollen, argumentieren ganz anders als z.B. Schulbehörden, die organisatorische Probleme vereinfachen wollen, oder auch als Eltern, die zu keiner Kirche eine echte Beziehung haben.

8.7.2 Der Bibelunterricht, den in manchen Kantonen katholische und reformierte Kinder gemeinsam besuchen, ist meist nicht das, was wir hier unter interkonfessionellem Religionsunterricht verstehen. Das entscheidende Kriterium dieses Unterrichts ist nach unserer Auffassung darin zu sehen, dass verschiedene christliche Kirchen den Religionsunterricht in gemeinsamer Verantwortung tragen. Generell wird dieser Unterricht erst dann möglich sein, wenn die Kirchen in ihrem ganzen Glauben und Leben zu grösserer Einheit gefunden haben. Ferner müssten sich die interessierten Kirchen über das Programm und die Ziele eines solchen Unterrichts einigen sowie die Fortbildung (und auf längere Sicht auch die Ausbildung) der Religionslehrer gemeinsam durchführen. Auch diese Voraussetzungen sind erst in geringen Ansätzen verwirklicht.

8.7.3 Deshalb muss der Interdiözesanen Katechetischen Kommission beigepflichtet werden: Beim heutigen Stand der Oekumene und der bisher erreichten tatsächlichen Zusammenarbeit der Kirchen den Religionsunterricht betreffend ist in der Regel der konfessionelle Religionsunterricht die angemessene und richtige Lösung.

8.7.4 Wo in bestimmten Verhältnissen interkonfessioneller Religionsunterricht erwogen wird, müssen vorerst die beteiligten Kirchen das Gespräch aufnehmen. Für die katholischen Gesprächspartner wurden von der Interdiözesanen Katechetischen Kommission für solche Gespräche Richtlinien aufgestellt. Danach sind Ziele eines solchen Gesprächs:

- eine Einigung auf ein gemeinsames Grundverständnis des Religionsunterrichts zu erreichen;

- bei den Religionslehrern ein charakterliches, religiöses und kirchliches Engagement

- sowie die notwendige Ausbildung und Fortbildung für diese Aufgabe zu fordern.

Die Stellungnahme der Eltern ist zu berücksichtigen. Entscheidungsinstanz für Konzept und Durchführung dieses Religionsunterrichts sind die interessierten Kirchenleitungen (katholischerseits: die Bischöflichen Ordinariate) nach Absprache mit den Fachgremien (katholischerseits: die Interdiözesane Katechetische Kommission und die katechetischen Diözesankommissionen).

8.7.5 Es ist unbestritten, dass sich die Frage des interkonfessionellen Religionsunterrichts auf der gymnasialen Oberstufe (10. bis 13. Schuljahr) in wesentlichen Punkten anders stellt, sowohl in bezug auf die Voraussetzungen bei der Schülerschaft wie hinsichtlich der Thematik. Das Studium der Frage gehört in den Aufgabenkreis der auf dieser Stufe unterrichtenden Religionslehrer.

8.8 Ausserschulische Glaubensverkündigung an Kinder

Neben dem Religionsunterricht in der Schule während der obligatorischen Schulzeit bedarf es weiterer Angebote religiöser Unterweisung und Bildung im kirchlichen Raum (Hinführung zu den Sakramenten, Liturgie, Kinder- und Jugendgruppen). Für den Ausbau der pfarreilichen Katechese sprechen u. a. folgende Gründe:

- Bessere Möglichkeiten, die Glaubensunterweisung auf das Leben der christlichen Gemeinde zu beziehen;

Angebot vertiefter Unterweisung an jene Kinder, die in der Situation ihrer Schulklasse beständig "unterfordert" werden;

- Ergänzende- konfessionelle Glaubensunterweisung, wenn in der Schule die Kinder der verschiedenen christlichen Bekenntnisse gemeinsam unterrichtet werden;

- Vorbereitung auf die mögliche Entwicklung, dass in gewissen Verhältnissen der Religionsunterricht nicht mehr wie bisher in der Schule erteilt werden kann.

8.9 Religiöse Bildung der Jugendlichen nach der Schulentlassung

8.9.1 Es ist sachlich nicht zu rechtfertigen, dass auf die religiöse Bildung der Jugendlichen nach den Pflichtschuljahren nicht die gleiche Kraft (nicht: die gleiche Zeit!) verwendet wird wie für den Religionsunterricht der Kinder im Pftichtschulalter. Ist doch die Zeit der Adoleszenz (heute etwa das 17. bis 25. Altersjahr) für die persönliche Glaubensentscheidung ausschlaggebend. Heute kommt besonders die nichtstudierende Jugend vielfach zu kurz.

8.9.2 In den meisten Gegenden der deutschsprachigen Schweiz wurde bis vor wenigen Jahren allgemein die sogenannte Christenlehre gehalten. Es gibt Pfarreien, wo man die bisherige Form aufgab, ohne etwas anderes an ihre Stelle zu setzen. Anderswo hat man es mit kaum vorbereiteten Diskussionsrunden versucht oder ist einseitig auf den Unterhaltungssektor ausgewichen. In manchen Pfarreien wurden aber auch mit viel Phantasie und Initiative neue Wege erprobt, um die Heranwachsenden einzuladen, sich mit Giaubensfragen auseinanderzusetzen, und sie allmählich zu selbständigen Entscheidungen zu befähigen.

8.10 Personelle Planung für die Katechese

Bei einer gewissen Verlagerung der Schwerpunkte der Kinder- und Jugendseelsorge muss man sich ernsthaft der Frage stellen, wer in Zukunft den Religionsunterricht erteilen wird. Die "Personalprognose des Bistums Basel bis 1990" zeigt deutlich, dass viele pfarreilichen Dienste vermehrt von Laien übernommen werden müssen. Es bieten sich, den Religionsunterricht betreffend, zwei Alternativlösungen an:

- vor allem hauptamtliche Laienkatecheten

- hauptamtliche Laienkatecheten und möglichst viele Gemeindeglieder als nebenamtliche Katecheten.

Es scheint unrealistisch zu sein (siehe die "Personalprognos") und wäre wohl auch nicht der bessere Weg, sich auf die Alternative "vor allem hauptamtliche Laienkatecheten" festzulegen. Es entspricht zudem besser einer lebendigen Christengemeinde, wenn sich viele Glieder um die Hinführung der Kinder zum Glauben bemühen.

8.11 Ausbildung, Fortbildung und Betreuung der Katecheten

8.11.1 Die Aufgabe der Katecheten aller Stufen ist verantwortungsvoll und besonders an der Oberstufe der Volksschule und an den Mittelschulen nicht leicht. Deshalb darf die Grundausbildung und die Fortbildung der Katecheten nicht vernachlässigt werden. Dies gilt auf theologisch-katechetischem, pädagogischem, methodischem und ganz besonders spirituellem Gebiet.

8.11.2 Die katechetischen Institutionen auf interdiözesaner, diözesaner, regionaler und lokaler Ebene werden ihre Arbeit vermehrt koordinieren.

8.11.3 Für die ordentliche Fortbildung der nebenamtlichen Katecheten ist der regelmässige Erfahrungsaustausch in den Pfarreien grundlegend. Dabei eröffnet sich den hauptamtlichen Katecheten ein ihnen entsprechendes und dankbares Aufgabenfeld. Besonders in Verhältnissen, wo hauptamtliche Katecheten fehlen, ist Hilfestellung aus der Region unerlässlich.

8.12 Stellung der Katecheten

8.12.1 Zusammen mit den Priestern, die von Amtes wegen für die schulische und ausserschulische Glaubensunterweisung verantwortlich sind, tragen immer mehr Laien Mitverantwortung. Dies ist zwar unmittelbar veranlasst durch den immer grösser werdenden Priestermangel, entspricht aber durchaus dem allgemeinen Apostolat, zu dem jeder Getaufte berufen ist.

8.12.2 Die Stellung der haupt- und nebenamtlichen Laienkatecheten innerhalb der Struktur der kirchlichen Gemeinschaft ist vielerorts noch nicht befriedigend geklärt. Viele Laienkatecheten kommen sich deshalb in der Erfüllung ihrer Aufgabe vereinsamt vor, was ihre Arbeit belastet. Eine Verbesserung ihrer rechtlichen Stellung in der Ortskirche muss angestrebt und gefördert werden. Die Laienkatecheten sollen ihre Aufgabe in engem Kontakt mit den zuständigen Instanzen (Seelsorger, Kirchgemeinderat, Pfarreirat usw.) erfüllen können. Erst so wird ihre Tätigkeit für die Zukunft pastoral voll wirksam.

8.13 Hilfsmittel für die Glaubensverkündigung

Die Hilfsmittel sind heute einem dauernden Wandel unterworfen. Der einzelne Katechet und auch die einzelne Pfarrei können sich nicht selber um alle diese Mittel mühen. Um so wichtiger ist es, dass sich entsprechende Stellen mit den Lehrmittel- und Medienfragen befassen.

8.14 Finanzielle Mittel

Die Verwirklichung aller Anliegen der Kinder- und Jugendpastoral verlangt grosse finanzielle Mittel. Die örtlichen Kirchgemeinden, die Kantonalkirchen, die Römisch-katholische Zentralkonferenz und das Fastenopfer der Schweizer Katholiken sind aufgerufen, in ihren finanziellen Planungen und Empfehlungen diese Anliegen vermehrt zu berücksichtigen und zu unterstützen. Dabei handelt es sich hier um jährlich wiederkehrende Ausgaben, die sich in ihrem Umfang kaum reduzieren. Die Kirchgemeinden sollten sowohl die unmittelbaren Erfordernisse ihrer eigenen Ortskirche unterstützen wie die grossen Aufgaben an den zentralen Stellen mittragen. Es ist sinnvoll, wenn bei diesen Fragen die Zusammenarbeit mit den Trägern der Kinder- und Jugendpastoral angestrebt wird.

Entscheidungen und Empfehlungen

(von der Synode am 29. November 1975 verabschiedet und von Bischof Dr. Anton Hänggi genehmigt.)

9 Zur Wortverkündigung innerhalb der Glaubensgemeinschaft

9.1 Jesus Christus ist das Wort Gottes (vgl. Joh 1, 14). Durch ihn spricht Gott zu den Menschen. Die Verkündigung gehörte in das Zentrum der Sendung Jesu. Sie hat alle Menschen aus Angst und Unfreiheit herausgerufen und ihnen so ermöglicht, im Neuen Bund zum Volk der Glaubenden zu werden.

Daher ist jede Gemeinde Christi dem Wort Gottes verpflichtet. Sie lebt wesentlich von der Verkündigung, die dem Menschen auch heute den Glauben an Jesus Christus ermöglicht und ihn zur Tat aufruft.

9.2 Zum Dienst am Wort Gottes sind in erster Linie die Seelsorger beauftragt. Von ihnen wird erwartet, dass sie das in Christus menschgewordene Wort in den Mittelpunkt ihrer Verkündigung stellen.

Der Erfolg der Verkündigung hängt wesentlich davon ab, ob sichtbar wird, dass der Prediger sein konkretes Leben aus dem Evangelium lebt. Reden und Handeln sollen eine Einheit bilden; denn das Wort richtet auch den Boten, der es ausrichtet.

Die Hörer des Wortes Gottes müssen vom Verkündiger ernstgenommen werden. Auf ihre Fragen und Nöte suchen sie eine Antwort bei Jesus Christus. Jeder Prediger muss sich daher bemühen, die Botschaft Jesu so zu verkündigen, dass der Hörer sie in seinen Konflikten und Hoffnungen als hilfreich und sinnvoll erfahren kann.

Die Predigt muss in der Lebenssituation der Hörer Herausforderung und Antwort sein, damit diese ihr Leben immer mehr nach dem Vorbild Jesu gestalten.

Predigt und Liturgie bilden ein Ganzes. Die Predigt muss darum im gesamten Gottesdienst betend vertieft werden. So wird die Aussage der Verkündigung verdeutlicht und das Beten der Gemeinde verstärkt.

Gebet und Predigt, verbunden mit dem gelebten Zeugnis, kündigen das Kommen des Reiches Gottes an.

9.3 Die aktive Beteiligung aller am Gottesdienst ist eine Voraussetzung dafür, dass er zur lebendigen Mitte der Pfarrei wird und es ermöglicht, dass diese sich nach dem Vorbild der neutestamentlichen Gemeinden in wechselseitigem Glaubenszeugnis auferbauen kann. Bei der Predigt ist aufmerksames Zuhören höchst aktive Beteiligung. Sie kann gefördert werden:

- durch waches und kritisches Zuhören,

- durch aufbauende Kritik und Ermunterung,

- durch das Anbringen seiner Nöte, Fragen und Erfahrungen,

- durch Predigtgespräche in der Familie und in Gruppen,

- durch Mitarbeit in Vorbereitungsgruppen und die Teilnahme an Nachbesprechungen,

- durch die Teilnahme an Glaubensgesprächen und Glaubenskursen.

9.4 Für die Predigttätigkeit von Laien beschliesst die Synode folgende Regelung: Für Einzelfälle steht es in der Kompetenz des Pfarrers, geeignete Laien mit einer Predigt zu beauftragen. Ein allgemeiner Predigtauftrag setzt eine gründliche theologische Bildung voraus und wird vom Diözesanbischof ausgesprochen.

9.5 Der Prediger soll sich stets darum bemühen, von der biblischen Botschaft her auf die Fragen der Hörer einzugehen, und zwar in einer Sprache, die dem Menschen von heute verständlich ist.

Damit alle hauptamtlichen Seelsorger mit Predigtauttrag dieser Anforderung immer besser entsprechen können, erwartet die Synode, dass sie sich in allen Sparten der Predigttätigkelt weiterbilden; die Gemeindemitglieder jedoch mögen auch Verständnis dafür haben, dass nicht jeder Prediger die gleiche Begabung hat. Zu begrüssen wäre sodann eine gewisse Koordination der Predigttätigkeit (Kanzeltausch, Themenabsprache usw.) in den Dekanaten und Regionen und ein vermehrtes Angebot von entsprechenden Weiterbildungshilfen.

Wie für andere Tätigkeiten kann schliesslich auch für die Predigttätigkeit innerhalb einer Pfarrei, Stadt oder Region eine gewisse Spezialisierung stattfinden, so dass dafür geeignete Seelsorger einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Predigt erhalten.

Es ist zu begrüssen, wenn für die Predigt gelegentlich audiovisuelle Hilfsmittel eingesetzt werden, sofern dies möglich ist. Ebenso können Dialogpredigten eine wertvolle Abwechslung sein. Solche neue Formen sollen gut vorbereitet und den Gegebenheiten entsprechend angewandt werden. (Vgl. die entsprechenden Richtlinien der Liturgischen Kommission der Schweiz vom Sommer 1976)

10 Zum kirchlichen Sprechen nach aussen

10.1 Als Christen sind wir mitverantwortlich für die Menschen, die sich vom kirchlichen Leben distanziert haben oder nur noch am Rande der kirchlichen Gemeinschaft stehen.

Auch der Kirche Fernstehende und Angehörige nichtchristlicher Religionen müssen erfahren können, dass christliche Nächstenliebe keine Schranken kennt. Sie alle haben wir im gesellschaftlichen Bereich voll anzunehmen und ihnen gegebenenfalls auch zur Ausübung ihrer Religion Hilfe zu leisten. Nur so ist es möglich, dass diese Mitmenschen zu einer freien Begegnung mit dem gelebten christlichen Glauben kommen, und erst dann können wir hoffen, dass sie entweder den Weg zum Glauben zurückfinden oder erstmals Jesus als den Sohn Gottes und unsern Bruder erkennen. Nur ein tatkräftiger Glaube ist eine fruchtbare Grundlage für spontane und geplante Gesprächsvorgänge und für ein gemeinsames Handeln zum Wohle der Menschen.

Menschen, die den Glauben an Gott oder Jesus Christus bewusst ablehnen, werden eher auf das Glaubensangebot eingehen, wenn Amtsträger und Laien im Reden über Gott und Christus weder magischen Gottesvorstellungen Vorschub leisten, noch in einem einseitig rationalen Ton stecke n bleiben. In der Verkündigung soll vor allem das Personhafte der Ich-Du-Beziehung zu Gott aufleuchten. Dieses Reden muss sich aus unserer christlichen Lebensgestaltung ergeben, besonders aus der menschlichen Achtung vor den Nichtglaubenden; diese Achtung sagt schon etwas Wesentliches über Gott und Christus und damit über unsern Glauben aus.

Öffentliche Äusserungen, welche zu Problemen der Gesellschaft aus dem Glauben heraus Stellung nehmen, sind eine echte kirchliche Zeugnisaufgabe und als Dienst an der Gesellschaft zu sehen; sie dürfen darum im Leben der Kirche nicht fehlen. (Vgl. Synoden-Dokument 9 "Beziehung zwischen Kirche und politischen Gemeinschafte", 3.2.2.) Dieser Auf trag obliegt in besonderer Weise dem Bischof und der Bischofskonferenz.

Andererseits sollen aber auch andere kirchlich engagierte Personen und Gremien, Gemeinden und Gruppen diesen Auftrag mutig wahrnehmen. Die Verantwortung für die jeweilige Stellungnahme tragen in diesem Fall nur die Urheber; sie haben ein freies Äusserungsrecht, können aber andere Glieder oder Teile der Kirche nicht auf dieselbe Meinung verpflichten. Bei der berechtigten Vielfalt der öffentlichen Meinungsäusserungen in der Kirche muss das Volk Gottes aber lernen, solche Verlautbarungen nicht nur auf Grund der Autorität der Amtsträger, sondern ebensosehr nach der sachlichen Kompetenz der Autoren und dem Gewicht ihrer Argumente zu beurteilen. Es widerspricht dem Geiste Christi, wenn wir auf Grund von Vorurteilen fremde Meinungen entweder zu unterdrücken oder zu bagatellisieren versuchen.

11 Zur kirchlichen Verkündigung durch die Massenmedien Radio und Fernsehen

(gesamtschweizerisch verabschiedet am 7./8. September 1975)

Die Präsenz der Kirche in den Massenmedien Radio und Fernsehen ist zu einem wichtigen Teil ihres Verkündigungsauftrages geworden. Sie hat dabei in ausgewogener Weise zwei Funktionen wahrzunehmen: die innerkirchliche Verkündigung und das kirchliche Sprechen nach aussen. Alle ihre Beiträge sollen in Inhalt und Gestaltung den spezifischen Bedingungen angepasst sein, die sich aus der Eigenart der Medienkommunikation und aus den breitgestreuten Interessen des Publikums ergeben. -Im einzelnen verweist die Synode auf ihre Beschlüsse im Synoden-Dokument 12 "lnformation und Meinungsbildung in Kirche und Öffentlichkeit".

12 Zur Glaubensverkündigung an Kinder und Jugendliche

12.1 Allgemeine Kinder- und Jugendpastoral

12.1.1 Die Eltern, die beauftragten Seelsorger und die ganze christliche Gemeinde haben gemeinsam die Aufgabe, die Botschaft Jesu den Heranwachsenden weiterzugeben und sie zu einem christlichen Leben anzuleiten.

Wichtige Aufgabenbereiche der Pfarreien (der Seelsorger, des Pfarreirates sowie organisierter und spontaner Gruppen) sind:

- Unterstützung der Eltern in der christlichen Erziehung der Kinder;

- Liturgie mit Kindern und Jugendlichen;

- Katechetischer Unterricht;

- Kindergruppen und Jugendarbeit.

12.1.2 Die Pfarreien werden aufgerufen, die Unterstützung der Eltern in der Erziehung ihrer Kinder als einen Schwerpunkt der Kinder- und Jugendpastoral auszubauen (Elternbesuche und Elternberatung; Bildungsabende, differenziert nach dem Alter der Kinder; Elternkreise; Elternabende, verteilt auf die ganze Zeit des Religionsunterrichts; Kontakte mit Religionslehrern und Jugendleitern; Vermittlung von fachlicher Erziehungsberatung; Elternbriefe). Besonders wichtig sind die Hilfen für das Kleinkind- und das Pubertätsalter.

12.1.3 Wenn Kinder- und Jugendgottesdienste gehalten werden, sind nach Möglichkeit folgende Faktoren zu berücksichtigen: Alter, Milieu, Aufnahmebereitschaft, etwaige Lernbehinderung, besondere Situation. Wenn möglich sollen die Kinder nach Alter, Interessen und geistiger Reife gegliedert werden, denn nur Gruppen dieser Art sind überschaubar und aktivierbar. Dazu bedarf es geeigneter Räume. Mitarbeiter sind für diese Aufgabe heranzubilden und ständig fortzubilden.

12.1.4 Wie die gesamte Verkündigung der Kirche hat sich die Kinder- und Jugendkatechese nach der unverkürzten Botschaft Jesu und seinem Anspruch sowie nach den Erwartungen und Bedürfnissen der angesprochenen Menschen auszurichten. Gott und sein Anruf begegnen uns in der Heiligen Schrift, in Gebet und Gottesdienst sowie in der ganzen Vielfalt des menschlichen Lebens. Die Katechese wird nicht bloss Wissen vermitteln, sondern auch religiöse Erfahrungen ermöglichen sowie die jungen Menschen mit ihren meditativen, affektiven, gestalterischen und praktisch-tätigen Kräften aktiv werden lassen. Die Kinderkatechese muss offen sein auf die Erwachsenenkatechese hin. Vollständigkeit des Glaubenswissens wird daher bei den Kindern nicht angestrebt.

12.1.5 Die kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist heute besonders stark im Wandel begriffen. Die Synode wertet dies als Zeichen für die Bemühungen der Verantwortlichen aller Ebenen, die Anliegen und Bedürfnisse der Heranwachsenden ernst zu nehmen. Als Grundlage für die Diskussion der anstehenden Fragen empfiehlt die Synode die von der Pastoralplanungskommission der Schweizer Bischofskonferenz herausgegebene Schrift "Jugend von heute - Anruf für die Kirche von morgen?,", Ohne den Einsatz hauptamtlicher Fachkräfte, vor allem auf regionaler Ebene, werden die Aufgaben in vielen Fällen nicht zu bewältigen sein.

12.1.6 Die Glaubensverkündigung an Kinder und Jugendliche darf nicht dem Zufall überlassen werden. In den einzelnen Pfarreien ist eine Koordination der Bemühungen in den unter 12.1.1 genannten vier Bereichen notwendig. Benachbarte Pfarreien sowie die Verantwortlichen der verschiedenen Ebenen (Pfarreien, Dekanat, Region, Diözese, Deutschschweiz) müssen vermehrt zusammenarbeiten: Erarbeitung spezifischer Zielsetzungen, Ausbildung und Fortbildung der Verantwortlichen, Austausch von Erfahrungen, eventuell gemeinsame Sekretariate und Arbeitsstellen.

12.2 Personelle Planung für die Katechese

Es ist für die Kinder und Jugendlichen von grossem Wert, wenn ihnen Christen verschiedener sozialer und beruflicher Herkunft das Wort Gottes verkünden.

Die Synode wünscht, es sollen möglichst viele Männer und Frauen gewonnen und herangebildet werden, die eine oder mehrere Stunden Religionsunterricht bzw. religiöse Bildungsarbeit mit Jugendlichen übernehmen. Die teilweise Entlastung der hauptamtlichen Seelsorger vom Religionsunterricht ermöglicht es ihnen, bei der Betreuung der nebenamtlichen Katecheten und bei ihrer Fortbildung mitzuwirken.

12.3 Ausbildung, Fortbildung und Betreuung der Katecheten

12.3.1 In jeder Region sollen Fachleute mit der Fortbildung der haupt- und nebenamtlichen Katecheten bzw. aller in der Kinder- und Jugendpastoral Engagierten beauttragt werden.

Diese Beauftragten sollen in Zusammenarbeit mit den anerkannten Ausbildungsinstitutionen auch dezentralisierte Ausbildungskurse für nebenamtliche Katecheten durchführen.

Für die Ausbildung und Fortbildung der Lehrer, die Bibelunterricht erteilen, soll die kirchliche Mithilfe angeboten werden.

12.3.2 Die Diözesane Katechetische Kommission wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Dekanaten Wege zu suchen, um überall die Betreuung der Katecheten, ihre Fortbildung und eine angemessene Kontrolle des Religionsunterrichts sicherzustellen.

12.4 Stellung der Katecheten

Die Bistumsleitung, die Dekanate und Pfarreien werden aufgefordert, die Integration der haupt- und nebenamtlichen Katecheten (bzw. der Kinder- und Jugendseelsorger) - deren Funktion entsprechend - in das betreffende Seelsorgeteam zu fördern.

12.5 Kirchlicher Religionsunterricht in der Schule

12.5.1 Das Verhältnis von Religionsunterricht und Schule ist teilweise auch in unserem Land in einen spürbaren Wandel getreten.

Der Religionsunterricht soll, entsprechend den örtlichen Voraussetzungen, weiterhin im Rahmen der Schule erteilt werden. So hat die grösstmögliche Zahl von Kindern die Chance, Jesus und seine Botschaft kennen zu lernen. Die Kirchen tragen durch ihren Unterricht dazu bei, dass die Schule ihren Auftrag erfüllt: Der Religionsunterricht setzt sich mit religiösen Erfahrungen und Fragen auseinander und erhellt damit die Existenz, deutet die von der christlichen Botschaft mitgeprägte Umwelt und gibt Hilfe zur Lebens- und Weltgestaltung.

12.5.2 Die unterschiedlichen glaubenmässigen Voraussetzungen der Kinder und die je nach Region verschieden weit fortgeschrittene Säkularisation verlangen eine Differenzierung der konkreten Ziele. So ist etwa die je verschiedene Situation der Kinder gläubiger und nichtgläubiger Eltern gleicherweise ernst zu nehmen.

12.5.3 Um den Bezug zur Erwachsenengemeinde und zur Liturgie zu verwirklichen, wird die Hinführung zu den Sakramenten mancherorts vermehrt im familiären und im pfarreilichen Rahmen geschehen müssen (z. B. stufengerechte Kindergottesdienste, die auf die Schulkatechese abgestimmt sind)..

12.6 Bibelunterricht der Lehrerschaft

12.6.1 Die erzählende Darbietung der Heilstaten Gottes stellte schon immer neben der thematisch-systematischen Unterweisung eine wichtige Form der religiösen Schulung dar und hat ihren eigenen Wert.

12.6.2 Ein unverbundenes und bezugsloses Nebeneinander von Religionsunterricht und Bibelunterricht muss aus theologischen, psychologischen und pädagogischen Gründen überwunden werden. Wenn in der gleichen Klasse weiterhin zwei Lehrkräfte Religions- bzw. Bibelunterricht erteilen, soll- entsprechend den örtlichen Möglichkeiten - die Aufteilung des Stoffes und die Koordinierung der Bildungsziele abgesprochen werden.

12.7 Interkonfessioneller Religionsunterricht

12.7.1 Besonders von Seiten konfessionell gemischter Familien und ökumenischer Gruppen wird heute vielfach gewünscht, dass den Kindern der verschiedenen christlichen Bekenntnisse ein gemeinsamer Religionsunterricht erteilt wird. Die Bestrebungen um einen interkonfessionellen Religionsunterricht sind ein ernstes Anliegen mit grossen Konsequenzen.

Wir verstehen darunter einen Unterricht, der von mehreren Kirchen in gemeinsamer Verantwortung getragen wird. Seine konkrete Realisierung bereitet nicht zu unterschätzende Schwierigkeiten. Insbesondere ist zu sehen, dass die einzelnen Kirchen recht verschiedene Konzeptionen des Religionsunterrichtes vertreten.

12.7.2 Beim heutigen Stand der Oekumene und der bisher tatsächlich erreichten Zusammenarbeit der Kirchen den Religionsunterricht betreffend (Programme, Ausbildung und Fortbildung der Religionslehrer usw.) ist in der Regel der konfessionelle Religionsunterricht die angemessene und richtige Lösung.

12.7.3 Die Einführung des interkonfessionellen Religionsunterrichts in bestimmten Verhältnissen setzt voraus, dass sich die beteiligten Kirchen (katholischerseits: das Bischöfliche Ordinariat) bezüglich der Inhalte und Ziele dieses Unterrichts einigen; dass geeignete Lehrkräfte zur Verfügung stehen und dass diese eine gemeinsame Ausbildung und Fortbildung für diesen Unterricht erhalten.

12.7.4 Neben einem solchen interkonfessionellen Religionsunterricht ist wenigstens für bestimmte Schuljahre der konfessionelle Religionsunterricht beizubehalten. Nur so ist es möglich, die Kinder in der konkreten Kirchengemeinschaft zu beheimaten. Dieser zusätzliche konfessionelle Religionsunterricht darf nicht als überflüssig oder unökumenisch hingestellt werden.

12.7.5 Die Synode bittet die Basler Katechetische Kommission, die von der Interdiözesanen Katechetischen Kommission ausgearbeiteten Richtlinien für das Vorgehen in den verschiedenen Situationen und für die einzelnen Altersstufen zu differenzieren.

12.8 Religiöse Bildung der Jugendlichen nach den Pflichtschuljahren

12.8.1 Die Verkündigung an die Jugendlichen nach den Pflichtschuljahren ist als Hilfe zur Glaubensvertiefung und zur persönlichen Glaubensentscheidung von grosser Bedeutung. (Vgl. auch das Synoden-Dokument 11 "Bildungsfragen und Freizeitgestaltung".)

12.8.2 Religiöse Bildungsarbeit im Nachschulalter ist ein Teil der Jugendarbeit einer Pfarrei oder einer Region. Sie wird von Erwachsenen (Laien und Priestern) und Jugendlichen getragen und organisiert. Diese religiöse Bildungsarbeit ist ein Angebot für die jungen Menschen in all ihren Fragen und Bedürfnissen; das objektiv Bedeutsame der christlichen Botschaft darf nicht unterschlagen werden, muss aber in den Kontext des aktuell und subjektiv Bedeutsamen hineingestellt werden. In methodischer Hinsicht kommt dem Dialog in Gruppen besondere Bedeutung zu. Auch der menschliche Kontakt der Jungen untereinander und mit den erwachsenen Dialogpartnern soll gepflegt werden.

12.8.3 An den Mittelschulen, besonders dort, wo kein Religionsunterricht gehalten werden kann, ist der ausserschulischen religiösen Weiterbildung und dem christlichen Gemeinschaftsleben der Mittelschüler vermehrt Beachtung zu schenken.

Von den Religionslehrern sind in Zusammenarbeit mit den zuständigen kirchlichen Stellen (Kantonalkirchen, Kirchgemeinden, Pfarreien) Treffpunkte zu schaffen, Gottesdienstangebote zu machen, Begegnungsmöglichkeiten mit engagierten Christen zu ermöglichen, andere Bildungsveranstaltungen anzubieten und konkrete Aktionen im sozialen, mitmenschlichen und gesellschaftlichen Bereich anzuregen.

12.8.4 Die Glaubensbildung der Lehrlinge ist ebenso ernst zu nehmen wie jene der Mittelschüler. Wo sich die Gelegenheit bietet, mögen sich Seelsorger auch im Lebenskundeunterricht der Berufsschüler vermehrt engagieren lassen.

12.9 Arbeitsstellen

Die diözesanen, regionalen und kantonalkirchlichen Stellen sollen sowohl auf zentraler wie auf regionaler Ebene Arbeitsstellen fördern, die im Dienste der katechetischen Verkündigung (bzw. der gesamten Kinder- und Jugendseelsorge) stehen. Diese Stellen sollen die stets neuen Aufgaben der Katechese und des Religionsunterrichts studieren und zu einer Lösung führen; sie sollen die notwendigen und zeitgemässen Hilfsmittel aller Art für die Pfarreien und ihre Katecheten bereitstellen und teilweise selber erarbeiten.

12.10 Finanzielle Mittel

Die für die Kinder- und Jugendseelsorge erforderlichen grossen finanziellen Mittel sollen von den zuständigen Instanzen (Schweizerische Bischofskonferenz bzw. Fastenopfer der Schweizer Katholiken, örtliche Kirchgemeinden, Kantonalkirchen und Römisch-Katholische Zentralkonferenz) nach gezielter Absprache zur Verfügung gestellt werden. Beim Erstellen der Budgets sollen diese Anforderungen genügend berücksichtigt werden.

Die Verantwortung des Gottesvolkes, des Lehramtes und der Theologen im Hinblick auf die Bewahrung und Entfaltung des Glaubens

(gesamtschweizerisch verabschiedet am 16./17. Februar 1974)

13 Erwägungen

13.1 Das in Christus und im Zeugnis der Apostel verkündete Wort Gottes ist der gesamten Kirche anvertraut; dem gesamten Gottesvolk wurde der Geist der Wahrheit verliehen, aufgrund dessen es den Sinngehalt des Glaubens auf unverlierbare Weise besitzt, immer tiefer in ihn eindringt und in seinem Leben verwirklicht (vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche "Lumen Gentium" 12).

13.2 In der ganzen Kirche wird, ausgehend von den Aposteln und unter dem Beistand des Heiligen Geistes, der zur Fülle der Wahrheit fahrt, die Weitergabe des einen Wortes fortgesetzt (vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung "Dei Verbum" 8). Allen und jedem Einzelnen ist darum aufgegeben, über die Unversehrtheit des Glaubens zu wachen, d.h. dafür besorgt zu sein, dass er auch heute mit demjenigen der Apostel übereinstimmt.

13.3 Doch: "Die Aufgabe, das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes verbindlich auszulegen, ist nur dem lebendigen Lehramt der Kirche anvertraut, das in der Vollmacht Jesu Christi handelt" (Dei Verbum Nr. 10). Das Lehramt (Papst, Bischofskollegium) hat demnach die ihm eigene Aufgabe und das besondere Charisma, die Kontinuität zwischen dem apostolischen und unserm Glauben zu wahren und im Innern der Kirche "die Geister zu unterscheiden". So ist es in besonderer Weise Zeuge des Gotteswortes, das immer und ohne Abstriche oder Zusätze weitergegeben wird.

13.4 Es ist nun die Aufgabe der Gesamtkirche, darüber zu wachen, dass dieses Wort auch wirklich gehört und in die Tat umgesetzt wird: "Es ist Aufgabe des ganzen Gottesvolkes, in besonderer Weise der Seelsorger und Theologen, unter dem Beistand des Heiligen Geistes das verschiedenartige Sprechen unserer Zeit zu erforschen und im Licht des Gotteswortes zu beurteilen, damit die geoffenbarte Wahrheit immer besser gehört und verstanden, aber auch in einer zugänglicheren Weise verkündet werden kann". (II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute "Gaudium et Spes", 44.)

13.5 Dem Theologen obliegt es, zum "Glaubensverständnis" zu fahren: er dringt nicht nur tiefer in die geoffenbarte Botschaft ein, um ihren ursprünglichen Sinn besser darlegen zu können, sondern er muss auch seinen eigenen Beitrag dazu leisten, dass sie übersetzt und auf die richtige Wellenlänge gebracht wird, damit der heutige Mensch mit seiner ihm besondern Sprache und Denkart sie verstehen kann. Im engen Kontakt mit allen, die Gottes Wort verkündigen, hat er es als seine spezifische Aufgabe zu betrachten, dass dieses Wort den Menschen jeder Zeitepoche nahegebracht wird. Diese Verantwortung hat er in bezug auf zwei Bereiche: auf jenen der eigentlichen theologischen Forschung, die den Erfordernissen einer wissenschaftlichen Methode Genüge zu leisten hat, und jenen des Lehrauftrages, der ihn zur Rechenschaft gegenüber der Kirche verpflichtet.

13.6 Wie in den frühen Zeiten der Kirche die Verkündigung des Evangeliums durch die Tätigkeit der Apostel, Propheten und Lehrer, die sich gegenseitig in ihrer Aufgabe ergänzten, gesichert war, so soll es auch heute zu einer Zusammenarbeit zwischen Lehramt und Theologen und diesen untereinander kommen. So können gleichzeitig Verkündigung, Bewahrung, Weitergabe, Erhellung und Aktualisierung des Gotteswortes gewährleistet werden. Es versteht sich, dass aufgrund der Verschiedenheit von Diensten und Charismen manchmal Spannungen entstehen. Unter Umständen kann es sogar zu Zusammenstössen kommen. Doch dies ist etwas Gesundes, vorausgesetzt, dass alle Beteiligten den Geist des Dialogs pflegen.

13.7 Man wird dem Lehramt die Freiheit zubilligen, die Theologen gegebenenfalls an die Pflichten zu erinnern, für die Reinerhaltung der Botschaft besorgt zu sein, bei wirklich zweideutigen oder gar mit dem Glauben der Kirche unvereinbaren Lehrmeinungen auf Irrtümer hinzuweisen und gegen diese Stellung zu nehmen.

13.8 Den Theologen wird man "... die entsprechende Freiheit der Forschung, des Denkens sowie der Meinungsäusserung, die bescheiden, aber doch mutig geschehen soll, in ihrem Fachgebiet zubilligen müssen" (Gaudium et Spes 62). Wo es zu Differenzen kommt, muss jeder die Möglichkeit haben, angehört zu werden, seinen Standpunkt zu erklären und sich zu rechtfertigen. (Vgl. Motu proprio "Integrae servandae", sowie das Dokument der Bischofssynode 1971 "Die Gerechtigkeit in der Welt". "Die Kirche erkennt allen das Recht auf entsprechende Gedanken- und Meinungsfreiheit zu. Das schliesst auch das Recht ein, dass die Meinung eines jeden im Geist echten Dialogs gehört wird. Dabei soll eine legitime Verschiedenheit der Ideen und Meinungen in der Kirche erhalten bleiben. Das Gerichtsverfahren soll dem Angeklagten das Recht geben, seinen Ankläger zu kennen und sich in entsprechender Weise verteidigen zu können. Um der Gerechtigkeit voll und ganz Genüge zu tun, muss auch ein schnelles Prozessverfahren sichergestellt sein."

13.9 Da ein Glaubensgeheimnis immer grösser ist als die menschliche Fähigkeit zu begreifen und sich auszudrücken, sollen alle, denen in der Kirche die Aufgabe der Verkündigung obliegt, sich der Tatsache bewusst sein, dass sie nicht Besitzer und Herren, sondern nur Verwalter und Diener des Gotteswortes sind.

14 Appelle und Empfehlungen

Aufgrund dieser Verantwortung des gesamten Gottesvolkes gegenüber der Bewahrung und Entfaltung des Glaubens richtet die gesamtschweizerische Synode

14.1 an alle Gläubigen folgenden Appell:

Es mögen sich alle Gläubigen persönlich für die Vertiefung und Verlebendigung ihres Glaubens verantwortlich fühlen, indem sie sich im Licht des Evangeliums und der gesamtkirchlichen Verkündigung - angesichts der verschiedensten an sie herantretenden Fragen - mehr und mehr ein eigenes Urteil bilden.

Es mögen alle, besonders jene, die sich der Massenmedien bedienen, voreilige Urteile vermeiden und sich sachlicher Stellungnahmen befleissigen, damit niemand persönlich verletzt, der Dialog in der Kirche nicht gestört und die kirchliche Einheit nicht beeinträchtigt wird.

14.2 an die Theologen folgenden Appell:

Sie mögen ihre Arbeit mutig, aber in grosser Sorge um den Glauben des Gottesvolkes, in dessen Dienst sie stehen, weiterführen, besonders indem sie

- den Unterschied zwischen wissenschaftlicher Forschung, in der sie im Auftrag der Kirche ihren persönlichen Beitrag für ein vertieftes Verständnis der Heilsbotschaft leisten, und Verkündigung, die im Namen der Kirche geschieht, gebührend beachten, ohne jedoch beide Bereiche voneinander zu trennen;

- deutlich erkennen lassen, was allgemeines Glaubensgut der Kirche und was theologische Lehrmeinung oder Hypothese ist;

- verantwortungsvoll die Wirkung ihrer Veröffentlichungen und Stellungnahmen auf die öffentliche Meinung abwägen;

- von ihrer Seite her die Voraussetzungen für einen offenen und fruchtbaren Dialog mit dem Lehramt schaffen, dessen Autorität sie als Dienstfunktion sehen, und im Gehorsam, der sich am Evangelium orientiert, anerkennen.

14.3 Die Synode übergibt der Schweizerischen Bischofskonferenz zur Weiterleitung an Papst Paul Vl. folgende Empfehlung:

Die Beschlüsse des 2. Vatikanischen Konzils haben unter anderem zur Publikation des Motu proprio "lntegrae servandae", des Dokumentes der Bischofssynode 1971 "Die Gerechtigkeit in der Welt" und der Pastoralinstruktion "Communio et Progressio" sowie zur Einsetzung der Internationalen Theologenkommission geführt.

14.3.1 Die Synode wünscht:

- dass diesen Beschlüssen und Publikationen volle Beachtung geschenkt werde;

- dass als Fortsetzung solcher Bemühungen der Dialog zwischen den Vertretern des Lehramtes und den Theologen verstärkt werde, wobei die Eigenverantwortung der einen wie der andern beachtet werden muss, damit in einem gemeinsamen Gespräch die Lösung der anstehenden Fragen gefunden werden kann;

- dass der gleiche Geist des Dialogs bei jenen Massnahmen zu spüren sei, welche die Glaubenskongregation oder andere Instanzen gegenüber Theologen ergreifen können, was heisst, dass sie die Gelegenheit haben müssen, angehört zu werden und ihren Standpunkt zu erklären, wie es dem heutigen Rechtsempfinden entspricht. In jedem fall soll der Betroffene bei Lehrverfahren das Recht haben, selber einen Verteidiger zu bestimmen und Einblick in alle Akten zu erhalten.

14.3.2 Die Synode wünscht auch, dass entsprechend dem Dekret "Christus Dominus", das von der Hirtenaufgabe der Bischöfe spricht, jeder Bischof immer informiert und zur Stellungnahme beigezogen wird, wenn Schwierigkeiten über Ansichten von Theologen seines Bistums entstehen. Ebenso sollen die Bischofskonferenzen eingeladen werden, unter Beizug ihrer theologischen Kommissionen, ständige Beziehungen mit den Theologen zu pflegen. Im Falle eines schon begonnenen Verfahrens sollen sie beauftragt werden, die Informationen zu beschaffen und dazu Stellung zu beziehen.

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