![]() |
|||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||
Leben am OberrheinGemeinsames Hirtenwort Inhalt
Leben am OberrheinSeit mehr als zwanzig Jahren treffen wir Bischöfe von Freiburg, Strasbourg und Basel uns zu einem regelmässigen Erfahrungsaustausch. Dabei beraten wir nicht nur über Fragen des kirchlichen Lebens, sondern wir besprechen auch Herausforderungen, die in der heutigen Gesellschaft auf uns zukommen. In dieser Verantwortung haben die Bischöfe bereits im Jahre 1982 zum Verhalten der Christen im Konflikt um die Kernenergie Stellung genommen. Heute beunruhigen uns vor allem Fragen des menschlichen Lebens, das in vielfältiger Weise bedroht ist. Diese Fragen stellen sich uns am Oberrhein gemeinsam. In dieser zentralen Region Europas sind das Europäische Parlament in Strasbourg und die beiden höchsten deutschen Gerichte in Karlsruhe angesiedelt, die sich mit dem Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte in verschiedensten Gesetzgebungsverfahren und Rechtsfällen zu befassen haben. In dieser Region sind auch wichtige chemische, biologische und medizinische Forschungsinstitute und Universitätskliniken mit grundlegenden bioethischen Fragen konfrontiert. Zudem sind die grossen Pharmaunternehmen vor allem in Basel zu nennen, die mit der Gentechnologie neue Produkte und Medikamente entwickeln und sich davon wirtschaftlichen Gewinn versprechen. Wir fühlen uns deshalb veranlasst, ein besonderes Wort in diese Region am Oberrhein hinein zu sprechen. Dabei verweisen wir dankbar auf die grosse humanistische Tradition dieser Region, die sich in Gestalten wie Erasmus von Rotterdam und Albert Schweitzer verkörpert hat, und auf ihre Prägung durch das Christentum über Jahrhunderte hinweg. Unsere gemeinsame Sorge richtet sich von daher auf eine menschenwürdige Zukunft der Menschen. Probleme an den Grenzen des menschlichen LebensDie Probleme des Schwangerschaftsabbruchs und der Euthanasie bringen es an den Tag: Am Anfang und Ende des menschlichen Lebens droht in der heutigen Gesellschaft das menschliche, ethische und religiöse Bewusstsein immer mehr zu erlöschen, dass der Mensch nicht über einen anderen Menschen und auch nicht über sich selbst verfügen darf, dass das menschliche Leben vielmehr von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Tod unantastbar ist. Beide Probleme hängen dabei unlösbar zusammen. Wenn sich bei der Problematik der Abtreibung die Überzeugung immer mehr durchgesetzt hat, dass der Beginn des menschlichen Lebens in der Hand des Menschen liegt, dann erscheint es vielen als konsequent, dass auch das Ende des Menschenlebens immer mehr in die Hand des Menschen selbst gelegt wird. Und wer den staatlichen Schutz des menschlichen Lebens an seinem Beginn preisgibt, wird dasselbe bald auch für das Ende des Lebens geltend machen. Diese Konsequenz wird auf jeden Fall dort gezogen, wo das Leben des Menschen nicht an seiner bleibenden Würde orientiert, sondern vorwiegend nach seinen Leistungen und Eigenschaften gemessen wird. Denn handelt es sich beim ungeborenen Leben um menschliches Leben, das noch nichts leisten kann, handelt es sich beim kranken und gebrechlichen, alten und sterbenden Leben um menschliches Leben, das nichts mehr leisten kann. Beide haben aber auf der "Börse" unserer Leistungsgesellschaft einen schlechten "Kurswert". Wir sind vor allem beunruhigt von den gesellschaftlichen Konsequenzen, die sich aus diesen Entwicklungen ergeben. Immer mehr droht auf der einen Seite aus dem ethischen Bewusstsein die elementare Überzeugung zu entschwinden, dass ein Schwangerschaftsabbruch in jedem Fall Tötung menschlichen Lebens ist und deshalb selbst dort, wo er straffrei bleibt, verfassungswidrig und ein Verstoss gegen das Recht auf Leben ist. Würde auf der anderen Seite die aktive Sterbehilfe oder die Beihilfe zum Suizid, die schönfärberisch "Freitodhilfe" genannt wird, staatlich zugelassen, würde alten, behinderten und chronisch kranken Menschen, die sich ohnehin oft als minderwertig vorkommen, noch vermehrt nahegelegt, ihr als "nicht mehr wertvoll" empfundenes oder beurteiltes Leben zu beenden. Denn jede vollzogene und rechtlich zugelassene Euthanasie wird den gesellschaftlichen Druck auf Alte und Kranke und deren Angehörige erhöhen, mit dem Weiterleben die ohnehin stark geforderten Gesundheits- und Sozialsysteme nicht zusätzlich zu belasten. Wenn das Weiterleben des kranken Menschen nur noch eine von zwei legalen Optionen darstellt, müsste sich derjenige, der die Last seines Sterbeprozesses anderen zumutet, zur Rechenschaft verpflichtet fühlen, ob er dies darf. Dies würde die Angst alter und kranker Menschen zusätzlich vergrössern, sie könnten ihr Recht auf Leben gesellschaftlich verlieren. Eine solche Einstellung wird sich auf die gesellschaftliche Wertschätzung der alten und gebrechlichen Menschen als Glieder unserer Gesellschaft in ruinöser Weise auswirken. Angesichts dieser gefährlichen Entwicklungen am Anfang und Ende des menschlichen Lebens betrachten wir Bischöfe es als unsere Pflicht, die grundlegende Überzeugung in Erinnerung zu rufen, dass die Würde des Menschen keinem Menschen genommen werden kann. Sie ist vielmehr auch und gerade dann unantastbar und Achtung gebietend, wenn das Leben des werdenden Menschen unwillkommen und wenn das Leben des kranken und alten Menschen nicht mehr lebenswert zu sein scheint. Auch und gerade der werdende Mensch, der noch nichts für sich und für die Gesellschaft tun kann, hat seine unantastbare Würde genauso wie der alte und kranke Mensch, der nichts mehr für sich und für die Gesellschaft tun kann. Da die Achtung der Menschenwürde vor allem an den Grenzen des menschlichen Lebens, an seinem Beginn bei der Zeugung und an seinem Ende im natürlichen Tod, in der heutigen Gesellschaft auf dem Prüfstand steht, sind wir verpflichtet, für das Recht auf Leben, und zwar von der Empfängnis bis zum Tode, entschieden einzutreten. Probleme in Biomedizin und GentechnikAm Beginn des menschlichen Lebens stellen sich neue Herausforderungen aufgrund der rasanten Entwicklungen in Biomedizin und Gentechnik, also in jenen Forschungsdisziplinen, die unter dem Oberbegriff der "Lebenswissenschaften" zusammengefasst werden. Begonnen hatte dieser Forschungsprozess mit der Entwicklung der künstlichen Empfängnisverhütung im Sinne der künstlichen Herstellung von Unfruchtbarkeit. Diese ist aber bald fortentwickelt worden zur technischen Herstellung von Fruchtbarkeit, nämlich in der künstlichen Befruchtung ausserhalb des Mutterleibes "in vitro". Diese ist ihrerseits die Voraussetzung für die sogenannte Präimplantationsdiagnostik, bei der ein im Reagenzglas erzeugter Embryo auf seine erbliche Belastung hin überprüft wird, um ihn nur dann in die Gebärmutter der Frau zu implantieren, wenn er als erblich unbelastet getestet worden ist. Wenn er hingegen als erblich belastet beurteilt wird, wird er vernichtet. Die Präimplantationsdiagnostik ist von der pränatalen Diagnostik zu unterscheiden. Während es bei der letzteren um die Überprüfung geht, ob der im Mutterleib heranwachsende Embryo mit einer Behinderung behaftet ist, ist die Präimplantationsdiagnostik von vorneherein auf Selektion von menschlichem Leben ausgerichtet, die behindertes Leben prinzipiell ausschliessen will. Wiederum ergeben sich gefährliche Konsequenzen für den gesellschaftlichen Umgang mit behinderten Menschen. Würde nämlich die Präimplantationsdiagnostik staatlich legalisiert, würde die Frage immer entschiedener gestellt werden, warum ein behindertes Kind überhaupt zur Welt gebracht worden ist. In letzter Konsequenz würde menschliche Behinderung vorwerf- und anklagbar werden. Als besonders alarmierend ist es zu beurteilen, dass im vergangenen Jahr das oberste französische Berufungsgericht bei einem behindert geborenen Kind den Eltern einen hohen Schadensersatz zugestanden und dabei von einem "Recht, nicht geboren zu werden" gesprochen hat. Inzwischen ist sich die französische Regierung freilich der fatalen Konsequenz dieses Urteils bewusst geworden. Denn von einem derartigen Urteil her würde es nur noch ein kleiner Schritt zur Tötung selbst von Kindern in den ersten Tagen nach der Geburt sein, wenn sie behindert sind. Dass dies bereits geschehen soll, müssen wir sehr betroffen zur Kenntnis nehmen. Die gesellschaftlichen Folgelasten solcher Entwicklungen können nur als ruinös eingestuft werden. Noch weitergehend sind die Methoden der Gentherapie, mit denen es möglich wird, Krankheiten direkt an den Genen zu heilen. Dieses Ziel wird vor allem mit dem sogenannten therapeutischen Klonen verfolgt. Bei diesem Verfahren müssen menschliche Embryonen künstlich hergestellt werden, die als Rohstoff zur Entnahme embryonaler Stammzellen dienen. Da auf diesem Wege Embryonen technisch hergestellt und zu Forschungszwecken verbraucht werden, droht das menschliche Leben zum technischen "Ersatzteillager" degradiert zu werden, wie die Deutschen Bischöfe in ihrem Hirtenwort zu Fragen von Gentechnik und Biomedizin "Der Mensch: sein eigener Schöpfer?" mit Recht betont haben. Denn die künstliche Herstellung von Embryonen in selektiver Absicht ist als medizinisch-technische Vernutzung von menschlichem Leben in einem sehr frühen Stadium zu beurteilen. Vom therapeutischen Klonen zu unterschieden ist schliesslich das reproduktive Klonen, bei dem es darum geht, den Menschen selbst zu verändern und ihn genetisch neu zu entwerfen. Da es bei diesem Verfahren um die komplette Herstellung der genetischen Kopie eines bereits lebenden Menschen geht, liegt der Tatbestand von Menschenzüchtung vor, die ethisch verwerflich ist. Technisches Können und ethisches DürfenWenn befruchtete Eizellen als Forschungsmittel zu dem Zweck benutzt werden, um Erbkrankheiten auf die Spur zu kommen oder gar um in Zukunft "bessere" Menschen zu züchten, und wenn bei diesen Forschungsmethoden menschliche Embryonen verbraucht werden, dann stehen wir erneut vor der entscheidenden Frage, ob wir all das, was wir technisch können, ethisch auch dürfen. Das drängende Problem besteht darin, dass sofort gemacht wird, was technisch möglich ist, wie die Mitteilung vom bereits vollzogenen Klonen von menschlichen Embryonen in den USA gezeigt hat. Doch selbst dann, wenn wir in Erfahrung gebracht haben, was wir technisch können, haben wir noch lange nicht erkundet, was wir ethisch dürfen und sollen. Selbst wenn die neuen Forschungsmethoden gute Zwecke wie die Heilung von Krankheiten und die Therapie von Erberkrankungen verfolgen, muss an den Grundsatz erinnert werden, dass auch ein an sich guter Zweck nicht alle Mittel rechtfertigt und dass schon gar nicht menschliches Leben als Mittel zum Zweck verbraucht werden darf. Bei der Erinnerung an diesen ethischen Grundsatz geht es nicht darum, die wissenschaftliche Forschung zu verhindern oder auch nur zu behindern, sondern darum, auch die Forschung an ihre eigenen Grenzen zu erinnern, deren elementarste in der Respektierung der Würde des menschlichen Lebens besteht. Über diese Grenzen können aber die Wissenschaftler nicht allein befinden. Was der Schriftsteller Friedrich Dürrenmatt an die Adresse der Physiker gesagt hat, gilt auch für die Lebenswissenschaftler: "Der Inhalt der Physik geht die Physiker an, die Auswirkung alle Menschen. Was alle angeht, können nur alle lösen." Man darf deshalb in einem demokratischen Rechtsstaat die verschiedenen Aufgaben von Wissenschaft und Politik oder auch von Wissenschaft und Ethik nicht verwechseln und die grundlegenden Entscheidungen darüber, was gemacht werden darf, nicht den Wissenschaften allein überlassen. Wir sind überzeugt, dass die Lebenswissenschaften mit der philosophisch-theologischen Überzeugung von der unantastbaren Würde des Menschen und seiner unverfügbaren Personenrechte konfrontiert werden müssen. Da menschliches Leben gemäss naturwissenschaftlicher Einsicht und theologischer Überzeugung mit der Befruchtung beginnt, kommt die Menschenwürde und ihr Schutz auch dem Embryo zu. Natürlich sind Samen- und Eizelle zunächst noch nicht Menschen. Aber mit der Verschmelzung von Samen- und Eizelle entwickelt sich der Embryo in einem kontinuierlichen Prozess des menschlichen Lebens. Der Embryo entwickelt sich nicht zum Menschen, sondern er entwickelt sich von Anfang an als Mensch. Damit tritt deutlich zu Tage, dass der Mensch überhaupt ein zeitliches Wesen ist, das als befruchtete Eizelle beginnt, zum Embryo, Fötus, Kind, Jugendlichen, Erwachsenen, Alternden und Sterbenden wird und dass er in diesem Gestaltwandel seine Identität als menschliche Person durchlebt und bewährt. Daraus hat der bekannte evangelische Theologe Jürgen Moltmann mit Recht gefolgert: "Jede Abwertung des Fötus, des Embryos und der befruchteten Eizelle gegenüber dem geborenen und erwachsenen Leben ist der Anfang einer Ablehnung und einer Entmenschlichung des Menschen." Die technische Erzeugung und der Verbrauch von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken und damit auch die Gewinnung von embryonalen Stammzellen können deshalb ethisch nie gerechtfertigt werden, selbst wenn damit gute Zwecke wie die Erforschung von Erbkrankheiten oder die Verminderung von menschlichem Leiden verfolgt werden. Demgegenüber ist gegen die - freilich noch nicht ebenso weit entwickelte - Forschung an adulten, d.h. erwachsenen Stammzellen nichts einzuwenden. Wir stellen mit grosser Besorgnis fest, dass die Überzeugung von der unantastbaren Würde des menschlichen Lebens ab der Empfängnis in der heutigen Gesellschaft immer mehr in Frage gestellt und damit verbrauchende Embryonenforschung legitimiert wird. So hat beispielsweise das britische Parlament entschieden, die Erzeugung geklonter Embryonen für die Gewinnung von Stammzellen bis zum 14. Tag nach der Befruchtung zuzulassen. Doch wer die Überzeugung, dass menschliches Leben mit der befruchteten, entwicklungsfähigen menschlichen Eizelle beginnt und deshalb zu schützen ist, in Zweifel zieht, müsste zumindest folgendes bedenken: Wenn man die embryonale Entwicklung des Menschen berücksichtigt, dann gibt es in ihr keine Phase, die so gewichtig und so einschneidend ist wie die Zeugung. Jede andere Grenzziehung für den Beginn des Menschenwürde- und des Lebensschutzes nach dem jeweiligen embryonalen Entwicklungsstand - wie Einnistung oder Beginn der Hirnfunktion - stellt bereits eine Selektion dar. Und wer behauptet, es sei nicht sicher, dass es sich beim Embryo bereits um menschliches Leben handelt, müsste zumindest mit der Möglichkeit rechnen, dass es sich dennoch so verhalten könnte, und deshalb Handlungsweisen so lange unterlassen, bis alle Zweifel ausgeräumt wären. Konsequenter HumanismusWo es um die Humansubstanz geht, darf nur die weitest mögliche Definition des Menschseins erlaubt sein. Wir sind deshalb dem Deutschen Bundespräsidenten Johannes Rau dankbar, dass er in seiner denkwürdigen Rede in Berlin im Mai 2001 öffentlich erklärt hat, dass es sich bei der Überzeugung der Kirche von der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum Tod nicht um eine "blosse kirchliche Sondermoral" handle. Man müsse kein gläubiger Christ sein, um zu erspüren, dass bestimmte Vorhaben der Bio- und Gentechnik im Widerspruch zu grundlegenden Wertvorstellungen vom menschlichen Leben stehen: "Wer einmal anfängt, menschliches Leben zu instrumentalisieren, wer anfängt, zwischen lebenswert und lebensunwert zu unterscheiden, der ist auf einer Bahn ohne Halt. Die Erinnerung daran ist ein immerwährender Appell: Nichts darf über die Würde des einzelnen Menschen gestellt werden." Dieser Grundsatz muss wieder die elementare Überzeugung bei den gesellschaftlichen Fragen um das menschliche Leben werden. Wir erinnern an diesen Grundsatz nicht, um unsere christlichen Überzeugungen einer multikulturellen und pluralistischen Gesellschaft aufzwingen zu wollen, wie uns manchmal vorgehalten wird. Wir sind vielmehr überzeugt, dass dieser Grundsatz bereits der menschlichen Vernunft entspringt und dass ohne seine Achtung die Grundlagen unseres demokratischen Rechtsstaates ins Wanken geraten. Wenn das Recht auf Leben das grundlegendste Menschenrecht ist, dann muss der Staat anerkennen, dass auch das ungeborene Leben zur menschlichen Gesellschaft gehört. Diese pränatale Solidarität verpflichtet ihn, auch und besonders das noch ungeborene und wehrlose Leben zu schützen. Denn der Schutz des Lebens gehört zu den unerlässlichen Pflichten eines modernen Rechtsstaates. Die menschliche Vernunft wird freilich vom christlichen Glauben erleuchtet, der den Menschen als Ebenbild Gottes versteht und sich deshalb einsetzt für die gesellschaftliche Respektierung der Würde des Menschen und der diese Würde begründenden Anerkennung des Menschen durch Gott. Von daher wird unser christliches Votum für die Würde des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum Tod noch verstärkt. Denn der christliche Glaube macht sich von seinem Gottes- und Menschenbild her stark für einen "Humanismus ab ovo", nämlich vom befruchteten Ei an bis zum natürlichen Tod. Eben deshalb ist in der Sicht des Glaubens gesellschaftliche Solidarität nur dann konsequent und glaubwürdig, wenn sie sich auch als pränatale Solidarität bewährt. Darin erblicken wir die christliche Option für den Armen und für den Schwachen, von der die Kirche in ihrer ganzen Geschichte bewegt gewesen ist. In der heutigen Gesellschaft, in der die starke Tendenz besteht, den schwächsten Menschen das Menschsein abzusprechen, muss sich diese Option gerade auf die Schwächsten beziehen, nämlich auf die Ungeborenen, Kranken, Alten und Behinderten. Wir sind verpflichtet, die Würde jedes Menschen auch in seinen schwächsten Lebenssituationen anzuerkennen. Denn wer das schwache menschliche Leben nicht erträgt, der erträgt im Grunde auch nicht die Würde, die der Mensch auch und gerade in den schwächsten Lebensumständen unwiderruflich hat. Von daher gehört die Verteidigung der Würde jedes Menschen zum zentralen Auftrag der Kirche und zur Verantwortung aller Menschen, die guten Willens sind. Besorgt um das menschliche Leben in unseren Gesellschaften rufen wir alle Menschen, besonders jene, die Verantwortung tragen in Gesellschaft und Politik, in Wirtschaft und Rechtssprechung, in Wissenschaft und Forschung, auf, der Respektierung der Würde des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum Tod den absoluten Vorrang vor pragmatischen Nützlichkeitserwägungen und wirtschaftlichen Vorteilen zu geben. Denn wer das menschliche Leben zur Disposition stellt, der tastet die Grundlagen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens selbst an. Beim Schutz des menschlichen Lebens geht es um eine gute Zukunft unserer Gesellschaft, an der mitzuwirken zum Auftrag und zur Pflicht unserer Kirche gehört. Bei allen diesen Problemen, die wir hier kurz besprochen haben, sind wir uns dessen bewusst, dass sie immer auch ganz menschliche und zwischenmenschliche Dimensionen aufweisen, die grosse Herausforderungen an unsere Solidarität dar-stellen. Wir wissen um die Leiden und Schmerzen, die im Sterben eines Menschen auftreten können. Wir wissen um die Belastungen, die schwere Krankheiten und Behinderungen darstellen können. Wir schliessen deshalb unser Hirtenwort bewusst mit einem Wort des Dankes an die vielen Menschen und Christen, die sich manchmal in heroischer und grosszügiger Weise um die kranken Mitmenschen kümmern, die Sterbende begleiten, die sich unermüdlich für behinderte Mitmenschen einsetzen und sie annehmen und die für das Recht auf Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod in Wort und Tat eintreten. Diese Men-schen bewähren glaubwürdig jene Überzeugung, die unser Papst Johannes Paul II. leidenschaftlich vertritt und die heisst, dass der Mensch der Weg der Kirche ist: "Alle Wege der Kirche führen zum Menschen." Gerade nach den schrecklichen Ereignissen im vergangenen Jahr, dem ersten im dritten Jahrtausend, sind wir eingeladen und herausgefordert, diese Überzeugung noch entschiedener zu vertreten und mit unserem Leben zu bezeugen: Der Mensch ist und bleibt der Weg der Kirche. Ihr ist das befreiende Evangelium des Lebens anvertraut, das die Kirche der heutigen Gesellschaft nicht vorenthalten darf, sondern ihr zumuten muss: um ihrer eigenen menschenwürdigen Zukunft willen. Im Februar 2002 + Oskar Saier + Joseph Doré + Kurt Koch |
|||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||