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Kirchenaustritt - Bundesgericht will abwartentzi. Das Bundesgericht wird sich vorerst nicht mit dem Fall einer Person aus Wolhusen befassen, die zwar aus der Kirchgemeinde und aus der Landeskirche austreten, aber zugleich Mitglied der römisch-katholischen Kirche bleiben möchte. «Lausanne» hat das Verfahren sistiert und will zuerst die Entscheide der Luzerner Behörden abwarten. Keine Kirchensteuer mehr zahlenDie in Wolhusen wohnhafte Frau war im Dezember 2000 mit einer als «partieller Kirchenaustritt» bezeichneten Eingabe an den Kirchenrat der römisch-katholischen Kirchgemeinde Wolhusen gelangt. Darin hatte sie erklärt, sie wolle aus ihrer Kirchgemeinde und aus der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern austreten, gleichzeitig aber weiterhin zur römisch-katholischen Konfession gehören: Sakramente wie Heirat, Kommunion oder kirchliche Beerdigung ja - Kirchensteuer nein, lautet die Gleichung etwas vereinfacht. Die römisch-katholische Kirchgemeinde Wolhusen fand, das sei nicht möglich. Gegen eine dagegen eingereichte Beschwerde trat der Synodalrat der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern nicht ein. Die Frau erhob daraufhin eine staatsrechtliche Beschwerde ans Bundesgericht. Sie argumentierte, die Verweigerung der Kirchenaustrittsbestätigung verletze ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit. Weitere Rechtsmittel reichte die Frau auch beim Verwaltungsgericht und beim Regierungsrat ein. Was sagen Luzerner Behörden?Das Bundesgericht hat das staatsrechtliche Beschwerdeverfahren - vorläufig bis zum 1. Juli - sistiert. Die Lausanner Richter wollen vorerst abwarten, was die Luzerner Behörden in dieser Sache entscheiden, sofern eine der angegangenen Behörden überhaupt zuständig ist. Sollte sich erweisen, dass gegen den Entscheid des Synodalrates kein kantonales Rechtsmittel möglich ist, müsste sich das Bundesgericht mit der brisanten Frage befassen, ob ein «modifizierter» Kirchenaustritt möglich ist. Neue Luzerner Zeitung, Ausgabe vom 24. April 2002 |
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