Generalvikar Dr. Markus Thürig hat im Bistum die ausführende Gewalt (Exekutive) des Bischofs für alle Verwaltungsakte. Ausgenommen sind jene, die sich der Bischof selbst vorbehält oder ein Spezialmandat des Bischofs erfordern. Ausgenommen sind auch die Verwaltungsakte, die an die Bischofsvikariate delegiert sind. Der Generalvikar sorgt dafür, dass die eingesetzten Mittel auf die pastoralen Ziele hin abgestimmt sind.