Diözesane Bildungskommission
Die Diözesane Bildungskommission (DBK) berät in folgenden Bereichen:
- Entwicklungstendenzen im Bereich der allgemeinen und der kirchlichen Bildung in der schweizerischen und der internationalen Bildungslandschaft und deren Konsequenzen für den kirchlichen Bildungsbereich.
- Grundsätze und Richtlinien der Diözese für die Aus- und Weiterbildung sowie für Zusatzausbildungen der kirchlichen Berufsgruppen (unter Berücksichtigung der Fach-, Sozial-, Selbstkompetenz und der spirituellen Kompetenz). Dazu gehört eine Vernetzung der eigentlichen Fachausbildung in den verschiedenen Disziplinen der Theologie und der Humanwissenschaften mit Beratungsdiensten (z.B. Supervision, Gemeindeberatung, geistliche Begleitung, psychologische Beratung, ...).
- Grundsätze und Richtlinien von Zusatzausbildungskonzepten, die zu Abschlüssen von anderen kirchlichen Berufen führen; vor allem unter dem Aspekt eines modularen Bildungssystems.
- Koordination und Zusammenarbeit von verschiedenen Instituten / Einzelpersonen, die in der Schweiz Bildung anbieten, insbesondere dem Theologisch-pastoralen Bildungsinstitut und dem Bildungsrat.
- Schnittstelle auf strategischer Ebene im Bereich Bildung - Personalförderung / Personalentwicklung.
- grundsätzliche Aufgabenstellungen (z.B. Kursangebote) des Bildungsbereichs (Beratung auf der strategischen Ebene).
Diözesane Diakoniekommission
Die Diözesane Diakoniekommission (DDK)
- berät den Bischof
- tauscht regelmässig Informationen und Wissen aus
- koordiniert die Tätigkeiten der Fachstellen untereinander
- fördert die Aus- und Weiterbildung der Sozialarbeitenden im Bereich der Diakonie
- greift aktuelle soziale Fragen auf, die für das Bistum relevant sind
- setzt den Grundvollzug der Diakonie gemäss Pastoralem Entwicklungsplan um
- fördert die professionelle und freiwillige sozialdiakonische Tätigkeit
- fördert die sozialdiakonische Haltung bei den Gläubigen
Diözesane Finanzkommission
Die Finanzkommission
- unterstützt den Bischof mit den Bistumsbeiträgen der kantonalen staatskirchenrechtlichen Körperschaften bei der Erfüllung seiner Aufgaben
- berät den Bischof in finanziellen Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung des Bistums
Die diözesane Finanzkommission besteht aus je einem Mitglied, das von der jeweiligen kantonalen staatskirchenrechtlichen Körperschaft ernannt wird (in der Regel Präsident/-in). Mit beratender Stimme oder als Ersatzmitglied nehmen die zehn Verwalter/-innen bzw. Generalsekretäre/Generalsekretärinnen an den Sitzungen teil.
Das Bistum wird in der Finanzkommission vertreten durch den Bischof, den Generalvikar und die Diözesanverwalterin.
Diözesane Bau- und Kunstkommission
Die Diözesane Bau- und Kunstkommission (DBKK)
- erteilt im Auftrag des Diözesanbischofs die nach Kirchenrecht vorgeschriebene Erlaubnis (Baubewilligung) für Renovationen, Umbauten und Neubauten von Sakralräumen
- berät den Diözesanbischof bei Umnutzungs- bzw. Profanierungsgesuchen für Sakralräume
- berät die Bauherrschaft
- beurteilt die Baugesuche hinsichtlich der architektonischen und künstlerischen Umsetzung der kirchenrechtlichen Vorschriften für Kirchen, Kapellen und andere Sakralräume
Diözesane Jugendkommission
Der Diözesankurie und dem Bischof ist eine gute Zusammenarbeit mit kirchlichen Jugendarbeitenden und Jugendseelsorgenden wichtig. Die Diözesane Jugendkommission bespricht jugendpastorale Anliegen.
Diözesane Katechetische Kommission
Die Diözesane Katechetische Kommission (DKK)
- berät den Bischof
- ist der Abteilung Pastoral und Bildung zugeordnet
- bildet die Schnittstelle für die Zusammenarbeit der Diözesankurie und der Bistumsfachstellen zur Förderung der Kateches
Diözesane Liturgische Kommission
Die Diözesane Liturgische Kommission (DLK)
- berät und unterstützt die Abteilung Pastoral und die Diözesankurie
- vertieft die liturgischen Bestrebungen im Bistum Basel
- setzt sich dafür ein, die Richtlinien und Anregungen der Liturgischen Kommission der Schweiz bzw. des Liturgischen Instituts auf diözesaner Ebene umzusetzen
- bringt die liturgischen Anliegen der Diözesankurie sowie der Pfarreien in die Liturgische Kommission der Schweiz und ins Liturgische Institut ein
Diözesane Kommission für Glaubensbildung und Spiritualität
Die Diözesane Kommission für Glaubensbildung und Spiritualität (DKGS)
- berät den Bischof in Fragen der Glaubenskommunikation Erwachsener
- pflegt den Austausch und die Vernetzung der röm.-kath. Fachstellen resp. Fachbereiche, die im Bereich der Glaubenskommunikation Erwachsener in den Bistumskantonen tätig sind
- bildet die Schnittstelle für die Zusammenarbeit zwischen der Diözesankurie und den erwähnten Fachstellen und Fachbereichen in der Förderung der Glaubenskommunikation Erwachsener auf der Grundlage des Pastoralen Entwicklungsplans Bistum Basel (PEP)
- tauscht Informationen und Wissen aus
- thematisiert aktuelle Bildungsfragen für Freiwillige und Gläubige
- greift aktuelle gesellschaftliche Fragen und Phänomene auf, die für die kirchliche Glaubenskommunikation im Bistum relevant sind
- ist der Abteilung Pastoral zugeordnet