Bistum Basel

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Staatskirchenrechtliche Körperschaften

Die Gläubigen einer Pfarrei haben sich schon lange in juristische Körperschaften zusammengeschlossen, um die Anstellungen von Seelsorgepersonal und die Infrastruktur rechtlich und finanziell zu regeln. Früher waren das oft Kultusvereine. Nach der öffentlich-rechtlichen Anerkennung der röm.-kath. Gemeinden entstanden im Bistum Basel staatskirchenrechtliche Körperschaften, die Kirchgemeinden. Sie verbinden sich in den zehn Bistumskantonen in unterschiedlicher Weise miteinander, um gemeinsame Regelungen zu treffen und einen Ausgleich zwischen finanziell stärkeren und schwächeren Kirchgemeinden zu gewähren. Häufig ist eine Kirchgemeinde deckungsgleich mit dem Gebiet einer Pfarrei. Manchmal umfasst das Gebiet einer Kirchgemeinde mehrere Pfarreien.

Für die öffentlich-rechtliche Anerkennung verlangt der Staat, dass die Kirchgemeinden demokratisch organisiert sind. Darum ist ihre Struktur und Organisation einer Einwohnergemeinde ähnlich. Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ. Ein Kirchenrat oder eine Kirchenpflege besorgt als Exekutive die laufenden Aufgaben, wobei die Anstellung von Personal, die Bereitstellung der Infrastruktur und die Bewirtschaftung der finanziellen Mittel (Kirchensteuern) Schwerpunkte bilden.

Man spricht vom „dualen System“ auf der Organisationsebene, wenn man die Parallelität von Pfarrei und Kirchgemeinde ausdrücken will. Im Bistum Basel hat dieses Zusammenwirken von kirchlichen Amtsträgern und staatskirchenrechtlichen Behörden eine lange und bewährte Tradition.

Sakramentale/kirchenrechtliche Einheiten Staatskirchenrechtliche Einheiten
Pfarrei Kirchgemeinde
Pastoralraum Kirchgemeindeverband
Bistumsregion Kantonale staatskirchenrechtliche Körperschaften
Bistum Diözesane Finanzkommission, gebildet durch die kantonalen Körperschaften

Informationen über die staatskirchenrechtliche Struktur und Organisation im jeweiligen Bistumskanton finden sich auf den untenstehenden Webseiten.

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