Personen im kirchlichen Dienst erfahren grosses Vertrauen, das Menschen ihnen entgegenbringen. Deshalb ist der pastorale Dienst ein sensibler Bereich, der Gefährdungen für Übergriffe aufweist und besonders bedacht werden soll.
Seelsorge als Beziehung
Seelsorgerinnen und Seelsorger dürfen Menschen in unterschiedlicher Weise in Freud und Leid begleiten. Das bedeutet für sie eine grosse Herausforderung, der sie nur mit hoher Sensibilität für menschliche Beziehungen gewachsen sein können. Ihre Verantwortung nehmen sie dann wahr, wenn sie ihre Stellung, ihr Wissen und ihre Erfahrung zu Gunsten der ihnen anvertrauten Gläubigen einsetzen.
Seelsorgerinnen und Seelsorger sind in jedem Fall für die Gestaltung der Beziehung verantwortlich, denn seelsorgerliche Beziehungen sind immer asymmetrische Beziehungen. Umso mehr müssen sie sich ihrer Rolle bewusst sein, die sie mit – struktureller – Überlegenheit und Macht ausstattet.
Seelsorge erfolgt über Beziehungen. Diese Beziehungen unterscheiden sich von anderen beratenden oder helfenden Berufen, weil die Abgrenzung zwischen professionellen seelsorgerlichen Beziehungen (als pastorale Mitarbeiterin und pastoraler Mitarbeiter) und zwischenmenschlichen Beziehungen (als Mitglied der pfarreilichen Gemeinschaft) oft ineinander übergehen.[1] Umso mehr ist grosse Sorgfalt und Professionalität gefordert.
Kriterien seelsorgerlicher Begegnung
Eine professionelle Begegnung mit anvertrauten Gläubigen ist die Grundlage jeder Tätigkeit im pastoralen Dienst. Wer als pastorale Mitarbeiterin, als pastoraler Mitarbeiter oder als Freiwillige/-r Menschen begegnet,
- tut es in einer Haltung der Sorgfalt gegenüber allem Leben, besonders gegenüber Bedrohten und Schwachen. Dazu gehören insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch alte und kranke Menschen, sowie Menschen mit speziellen Bedürfnissen und Menschen in schwierigen Lebenssituationen;
- geht mit Wohlwollen und ohne Vorurteile auf seine Mitmenschen zu, so wie Jesus dies vorgelebt hat;
- steht Personen in Not bei und unterstützt sie bei der Zurückgewinnung ihrer Handlungsfähigkeit und Selbstständigkeit;
- respektiert sein Gegenüber − seine Eigenart, seine Werthaltungen, seine Lebenssituation;
- sorgt sich um die Heilung seelischer Verletzungen und um Versöhnung;
- berücksichtigt, dass Ratsuchende in ihrem Urteilsvermögen und ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sein können;
- klärt die eigene Motivation für den pastoralen Dienst;
- kennt die Macht und Überlegenheit, die sich auf Grund ihrer Stellung und Kompetenz ergeben;
- kennt die eigenen Möglichkeiten und Grenzen und kann darüber sprechen;
- weiss um die eigenen Bedürfnisse, geht damit im Bereich von „Nähe und Distanz“ verantwortungsvoll und bewusst um und trägt Sorge zu sich selbst;
- (für Personen mit einer bischöflichen Ernennung oder einer Missio canonica) bespricht und reflektiert regelmässig das Befinden und Verhalten mithilfe von spiritueller Begleitung, Gebet, Intervision und Supervision.
Grenzverletzungen
Die Entwicklungen von Normalverhalten über Grenzverletzungen bis hin zu strafbaren sexuellen Übergriffen erfolgen meist schleichend über eine längere Zeitspanne. Dabei werden drei Stufen unterschieden:
- Normales Alltagsverhalten: Angemessene Gestaltung von Nähe und Distanz im pastoralen Dienst.
- Grenzverletzungen: Abweichung vom professionellen Umgang von Nähe und Distanz, ohne dass bereits eine juristisch strafrelevante Handlung vorliegt.
- Strafbares Verhalten: Belästigung oder sexueller Übergriff gemäss staatlichem und/oder kanonischem Recht.
In den «Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung der Höhern Ordensobern» werden die ethischen Grenzen zwischen dem normalen Alltagsverhalten und Grenzverletzungen festgelegt.
Unterschiedliche Betroffene
Personen im kirchlichen Dienst können als pastorale Vorgesetzte, pastorale Mitarbeiter/-innen, Mitglieder von Anstellungsbehörden, Pfarreiräte, Freiwillige oder Gläubige auf unterschiedliche Weise in sexuelle Grenzverletzungen oder Übergriffe involviert sein. Es gilt zu unterscheiden:
- Opfer, das Grenzverletzungen oder einen sexuellen Übergriff erleidet;
- Vertrauensperson und Mitwisser/-in, die als Drittperson vertrauliche Informationen erhält;
- Zeugin oder Zeuge einer Grenzverletzung oder eines sexuellen Übergriffs;
- beschuldigte Person bzw. mutmassliche/-r Täter/-in.
Allen Beteiligten wird empfohlen, bei einem Verdacht nicht überstürzt zu handeln. Damit können voreilige Schritte vermieden und je nach Situation Verdachtsmomente überprüft werden. Sinnvoll ist, in einem ersten Schritt eine persönliche Vertrauensperson oder eine Beratungsperson zu konsultieren.