Sie sind Opfer eines sexuellen Übergriffes, der strafrechtlich verjährt und/oder der mutmassliche Täter verstorben ist.
In einem solchen Fall können Sie einen Antrag auf finanzielle Genugtuung stellen. Die Anlaufstelle der Arbeitsgruppe Genugtuung des Bistums Basel erläutert Ihnen die weiteren Schritte.
Donata Tassone-Mantellini
Personalverantwortliche Bistum Basel
032 625 58 22
donata.tassone@bistum-basel.ch
Bischöfliches Ordinariat
Baselstrasse 58
4502 Solothurn