Die Rolle der Beratungspersonen ist, Frauen und Männer, die im kirchlichen Kontext Opfer, Vertrauensperson, Mitwisser/-in, Zeuge oder beschuldigte Person (bzw. mutmassliche/-r Täter/-in) geworden sind, zu beraten. Die Beratungsperson zeigt der anfragenden Person während maximal drei Besprechungen die Möglichkeiten für das weitere Vorgehen auf. Sie untersteht während ihrer Tätigkeit weder dem Berufs- noch dem Beichtgeheimnis. Ist eine ratsuchende Person nicht bereit, ihren Namen und die Namen des Opfers und der beschuldigten Person zu nennen, wird das Gespräch beendet mit der Empfehlung, die Situation mit einer Vertrauensperson zu besprechen oder gegebenenfalls eine Opferberatungsstelle aufzusuchen.
Beratungspersonen gegen sexuelle Übergriffe
Für die deutschsprachigen Bistumsregionen nehmen zwei Beratungspersonen diese Funktion wahr.
Consultants contre les abus sexuels
Pour le Jura pastoral, trois consultants assurent cette fonction.