- Sie erfahren einen sexuellen Übergriff als Opfer?
- Sie beobachten einen Übergriff als Zeuge/Zeugin?
- Sie erhalten als Vertrauensperson Informationen über ein Vorkommnis?
- Sie haben als Täter selbst einen Übergriff begangen?
Sie melden den mutmasslichen sexuellen Übergriff der unabhängigen Koordinationsperson.
Die Koordionationsperson ist die offizielle Meldestelle für sexuelle Übergriffe im Bistum Basel. Sie nimmt Ihre Meldung entgegen und ist dafür verantwortlich, dass der mutmassliche sexuelle Übergriff vollständig geklärt wird. Steht der Vorwurf eines Offizialdelikts im Raum, fordert die Koordinationsperson den zuständigen Ordinarius (Bischof, Generalvikar, Bischofsvikar) unabhängig von der Einwilligung des Opfers auf, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einzureichen.
Auch als Arbeitgeber können Sie sich bei Verdacht auf einen sexuellen Übergriff umgehend bei der Koordinationsperson melden. Wenn Sie sich direkt an den Bischof oder bei einer anderen Person der Diözesankurie melden, werden Sie an die Koordinationsperson weitergeleitet.
Sie können auch jederzeit direkt eine Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle einreichen. Der Bischof empfiehlt Ihnen, vorher eine Beratungsperson (d/f) oder eine neutrale Opferhilfestelle zu konsultieren.
Sind Sie Opfer eines sexuellen Übergriffes, der strafrechtlich verjährt und/oder der mutmassliche Täter verstorben ist?
Prävention
Die Präventionsbeauftragte ist dafür besorgt, dass ein professioneller Umgang im Bereich Nähe und Distanz im kirchlichen Alltag auf allen Ebenen als Haltung gelebt wird.
Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe
Das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe bildet die strategische Ebene. Es befasst sich mit Grundlagen zur Prävention sowie Intervention und arbeitet im Auftrag des Bischofs von Basel.