Synode 72

Von Bischof em. Dr. Ivo Fürer, dem damaligen Präsidenten der Interdiözesanen Vorbereitungskommission sowie Präsident der gesamtschweizerischen Synodensitzungen:

Am 10. März 1969 entschied die Schweizer Bischofskonferenz, in allen Bistümern Diözesansynoden durchzuführen, damit die Beschlüsse des 2. Vatikanischen Konzils (1962 bis 1965) für das kirchliche Leben in der Ortskirche umgesetzt werden konnten. Die Synodeneröffnung fand am 23. September 1972 gleichzeitig in allen Diözesen der Schweiz statt. Präsident sowohl der St. Galler Diözesansynode wie auch der Schweizer Koordinationskommission und der Schweizer Synode war der damalige Bischofsvikar und spätere Bischof von St. Gallen Dr. Ivo Fürer.

Vorbereitet wurden die Themen auf gesamtschweizerischer Ebene von 12 interdiözesanen Sachkommissionen (ISaKo). In den diözesanen Sachkommissionen (DSaKo) wurden sie dann intensiv diskutiert und als Vorlage in die Diözesansynode eingebracht, die Entscheidungen fällte, Empfehlungen aussprach und die endgültigen Texte – mit Zustimmung des Diözesanbischofs – verabschiedete. Mithilfe eines ausgeklügelten Modells waren die Diözesansynoden mit einer gesamtschweizerischen Synode verbunden, und Beschlüsse wurden teils auf diözesaner, teils auf landesweiter Ebene gefasst. Zudem wandten sich die Schweizer Bischöfe im Oktober 1969 in einem Brief an die Gläubigen. Diese sollten sieben Themenbereiche gewichten, um so an der von der Schweizer Bischofskonferenz beschlossenen Synode mitzuwirken. Gesamtschweizerisch wurde auf 1’344’155 ausgeteilten Karten mit 164’285 Antwortkarten und Briefen reagiert. Als erstrangige Probleme wurden dabei «Ehe und Familie» sowie «Glaubensschwierigkeiten» genannt.

Viele Themen sind heute noch so aktuell wie vor 40 Jahren. Etwa die Forderung, wiederverheiratete Geschiedene zu den Sakramenten zuzulassen. Die Empfehlungen zuhanden der Weltkirche wurden systematisch in die Stellungnahme der Bischofskonferenz zum Entwurf des neuen Codex Iuris Canonici 1983 einbezogen. Einige wurden aufgenommen, andere nicht. Die Idee, einen Pastoralrat als Nachfolgerat der Synode einzuführen, wurde in Rom nicht gutgeheissen, obwohl die Schweizer Bischöfe die Statuten bereits angenommen hatten. Das Schweizer Synode-Hochgebet hingegen fand Aufnahme ins «Missale Romanum».

Die Synode hinterliess sehr wertvolle Texte, die auch heute mit Gewinn zur Hand genommen werden. Sie bemühte sich um eine umfassende Standortbestimmung und verantwortungsbewusste Anregungen für die Zukunft der Kirche. Und es ist ein Geschenk für die Kirche, Perspektiven zu haben, die den Rahmen des unmittelbar Realisierbaren übersteigen.

Synodentexte Bistum Basel