Kirchenrechtliche Fragen

Das Kirchenrecht ist im Mittelalter entstanden und diente lange auch als Vorbild für die Entwicklung des weltlichen Rechts. Das Kirchenrecht und das weltliche Recht unterscheiden sich im Geltungsbereich. Das römisch-katholische Kirchenrecht (CIC – Codex Iuris Canonici für eine lateinische Westkirche und CCEO – Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium für die 23 unierten Ostkirchen) basiert im Kern auf dem in der biblischen Offenbarung enthaltenen göttlichen Recht. Es regelt zum Beispiel die Rechte und Pflichten des Volkes Gottes, die Verkündigung, die Heiligsprechung, Vermögensfragen – aber auch die Strafverfahren. Zusammen mit dem Bischofskollegium verfügt der Papst über die höchste ordentliche Gewalt. Erstinstanzlich sind bei Konflikten die kirchlichen Gerichte der Diözesen für die Rechtsprechung zuständig.

Im Bistum Basel ist DDr. Wieslaw Reglinski als Offizial der Vorsteher des kirchlichen Gerichts.
Das Offizialat ist Beratungsstelle für kirchenrechtliche Fragen, führt rechtliche Prozesse, vor allem Ehenichtigkeitsverfahren, und ist für die administrativen Belange der Ehevorbereitung zuständig.