Sexueller Übergriff, was tun?

Sexueller Übergriff, was tun?

  • Sie erfahren einen sexuellen Übergriff als Opfer?
  • Sie beobachten einen Übergriff als Zeuge/Zeugin?
  • Sie erhalten als Vertrauensperson Informationen über ein Vorkommnis?
  • Sie haben selbst einen Übergriff begangen?

Falls Sie eine dieser Fragen mit Ja beantworten können und vom Bischof eine Beauftragung (missio canonica) haben, müssen Sie den Vorfall der unabhängigen Meldestelle zwingend melden. An andere Personen wird appelliert, dasselbe zu tun. Die unabhängige Meldestelle für sexuelle Übergriffe im Bistum Basel nimmt Ihre Meldung entgegen und setzt sich dafür ein, dass der Vorfall vollständig geklärt wird. Steht der Verdacht eines Offizialdelikts im Raum, ist die unabhängige Meldestelle von Amtes wegen verpflichtet, den zuständigen Ordinarius (Bischof, Generalvikar, Offizial, Bischofsvikar) aufzufordern, unabhängig von der Einwilligung des Opfers, eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft einzureichen. Jederzeit können Sie auch direkt eine Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle einreichen.

Betroffenen Personen wird empfohlen, eine Opferhilfestelle zu konsultieren. Die  Opferhilfestelle kann frei und bei Bedarf auch ausserkantonal gewählt werden. Die Beratungen sind in der ganzen Schweiz kostenlos, vertraulich und anonym:

Bei Straftaten im Ausland können Schweizer Staatsangehörige die Helpline des EDA kontaktieren: +41 800 24 7 365. 

  • Sind Sie Opfer eines sexuellen Übergriffes, der strafrechtlich verjährt ist und/oder bei dem die beschuldigte Person verstorben ist?

Selbstverständlich ist uns auch in diesem Fall eine ausnahmslose Aufarbeitung des Geschehens wichtig. Für eine professionelle Unterstützung und Begleitung wird Ihnen empfohlen, eine Opferhilfestelle zu kontaktieren.
Wenn Sie einen Antrag auf finanzielle Genugtuung stellen möchten oder an der Aufarbeitung des mutmasslichen Missbrauchs interessiert sind, wenden Sie sich an die unabhängige Meldestelle. Diese wird Ihnen die weiteren Schritte erläutern.