Antrag auf Genugtuung

Sie sind Opfer eines sexuellen Übergriffes, der strafrechtlich verjährt ist und/oder bei dem die beschuldigte Person verstorben ist?

In einem solchen Fall können Sie einen Antrag auf finanzielle Genugtuung stellen. Die unabhängige Meldestelle erläutert Ihnen die weiteren Schritte.

lic. iur. Christine Hess-Keller, Rechtsanwältin und Mediatorin SAV
+41 41 924 11 00
christine.hess-keller[at]hess-advokatur.ch