News
Bischofskonferenz verabschiedet Statuten für Strafgericht und führt psychologische Eignungstests ein

Die 347. ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) beschäftigte sich vom 10. bis 12. März im Kloster Fischingen mit den beschlossenen Massnahmen zur Aufarbeitung und Prävention von Missbrauch.
Ein zentrales Thema war die Verabschiedung der Statuten für das nationale kirchliche Straf- und Disziplinargericht. Die Statuten wurden von den Bischöfen angenommen und werden nun dem Obersten Gericht der Apostolischen Signatur im Vatikan zur Genehmigung vorgelegt. Ein weiterer wichtiger Beschluss betrifft das Dekret zur Einführung verpflichtender psychologischer Eignungsprüfungen für angehende Seelsorgerinnen und Seelsorger. Ziel ist es, diese Assessments frühzeitig in der Seelsorgeausbildung zu integrieren. Dieses Dekret wird am 27. März 2025 in der Schweizerischen Kirchenzeitung SKZ veröffentlicht und tritt per 31. März 2025 in Kraft.
Beide Entscheide markieren einen weiteren Schritt der SBK in ihrem kontinuierlichen Engagement für Missbrauchsprävention und verantwortungsvolle Seelsorgeausbildung.
Weitere Informationen.