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Stellungnahme des Bistums Basel zu Artikeln in den Medien - aktualisiert
Solothurn, 8. Juni 2025 – Nach Faktencheck bleiben Behauptungen und Verleumdungen:
NZZ am Sonntag, Sonntagsblick, Berner Zeitung und „Der Bund“ betreiben unlauteren Journalismus
Aktualisiert am 11. Juni 2025 aufgrund der Print-Artikel von BZ und „Der Bund“ vom 10. Juni 2025.
Am 8. Juni 2025 erschienen in der NZZ am Sonntag (NZZaS) und im Sonntagsblick (Sobli) Artikel über die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz, im Sobli ein erster Artikel bereits am 1. Juni 2025, welche die Berner Zeitung (BZ) und der „Der Bund“ online am 9. Juni 2025 weitgehend übernahmen. Am 10. Juni 2025 publizierten BZ und „Der Bund“ angepasste Print-Artikel, die den Inhalt von SoBli und NZZaS zumindest teilweise immer noch übernahmen, obwohl ihnen eine entsprechende Richtigstellung seitens des Bistums Basel vorlag. Die Grundaussagen der Artikel entsprechen nicht der Wahrheit.
Die NZZaS, die BZ und „Der Bund“ behaupten, der Bischof von Basel verweigere die Herausgabe von neuen Missbrauchsakten. Das entspricht nicht der Wahrheit. Schon die zitierte Quelle (Sobli vom 1. Juni 2025) beruhte nicht auf Fakten und stellte lediglich Behauptungen auf. Der Bischof von Basel stellt dem Forschungsteam der Universität Zürich alle Archivakten zur Verfügung. Weil das Bistum davor zwingend sicherstellen muss, dass alle Vorschriften des schweizerischen Rechts eingehalten werden, ist es schon lange mit den Historikerinnen der Universität im Austausch und hat mit ihnen schon vor dem Erscheinen der Artikel ein Gespräch vereinbart.
Der Sobli vom 1. Juni 2025 behauptet, in der Bischofskonferenz herrsche dicke Luft. Diese Aussage ist frei erfunden und entspricht nicht der Wahrheit.
Die NZZaS behauptet, Bischof Bonnemain sei verärgert über Bischof Gmür. Diese Aussage entspricht nicht der Wahrheit und wird von Bischof Bonnemain dementiert.
Die NZZaS behauptet, Bischof Bonnemain hätte den Bischof von Basel aufgefordert, der Universität vollständigen Aktenzugang zu gewähren. Diese Aussage entspricht nicht der Wahrheit und wird von Bischof Bonnemain dementiert.
Die NZZaS behauptet, der Bischof von Basel hätte ein kirchenrechtliches Vorverfahren in der Causa Nussbaumer eingestellt. Diese Behauptung entspricht nicht der Wahrheit. Das Verfahren wurde abgeschlossen.
Die NZZaS behauptet, der Vatikan hätte den Bischof von Basel gerügt. Die Wortwahl entspricht nicht der Wahrheit. Der Vatikan sprach eine Mahnung (nicht Ermahnung und nicht Abmahnung und nicht Rüge) aus. Das Narrativ der Rüge entspricht nicht den Tatsachen und wird nicht wahrer, wenn es ständig wiederholt wird.
Die NZZaS erwähnt ein kirchenrechtliches Gutachten und insinuiert damit Unabhängigkeit. Das entspricht nicht der Wahrheit. Fakt ist, dass der Text ein einseitiges Parteigutachten ist, welches vom Rechtsvertreter der Betroffenen nach dem Abschluss des vom Bischof gegen sich selbst eingeleiteten Verfahrens in Rom erstellt und dem Bischof und dem Vatikan zugestellt wurde.
Die NZZaS schreibt, der Bischof von Basel habe dem Vatikan geraten, auf ein kirchenrechtliches Verfahren zu verzichten. Abgesehen davon, dass die Empfehlung des Bischofs an den Vatikan beweist, dass das kirchenrechtliche Vorverfahren abgeschlossen wurde, was die Autorin des Artikels ein paar Zeilen vorher in Abrede stellt, gehört eine Empfehlung an den Vatikan zum Standardprozedere. Als der Bischof der Betroffenen den Weg zu einem kirchenrechtlichen Strafverfahren eröffnen wollte, lehnte das ihr Rechtsvertreter, der gleichzeitig ebendieser Parteigutachter ist, ab. BZ und „Der Bund“ schreiben, der Bischof von Basel hätte ein Verfahren in einem Missbrauchsfall verhindert. Auch das ist tatsachenwidrig.
Die NZZaS, die BZ und „Der Bund“ insinuieren mit dem Parteigutachter, die unabhängige Meldestelle im Bistum sei nicht unabhängig. Fakt ist: Die Meldestelle ist vom Bistum ganz und gar unabhängig. Der Parteigutachter hat sich dagegen in Interessenskonflikte mit einem seiner Arbeitgeber, der Schweizer Bischofskonferenz, verstrickt. Deswegen will er anonym bleiben.
Die NZZaS, die BZ und „Der Bund“ unterstellen durch die Konstruktion ihrer Berichterstattung auf subtile Weise, dass die Freistellung der Chefredaktorin des Berner Pfarrblatts etwas mit dem Bistum Basel zu tun habe, wobei BZ und „Der Bund“ dieses Thema in den Print-Artikeln vom 10. Juni 2025 in den Mittelpunkt stellen. Fakt ist, dass das Bistum und der Bischof damit in keiner Art und Weise etwas zu tun haben.
Die NZZaS, der Sobli, die BZ und „Der Bund“ halten sich nicht an Fakten, belegen ihre Behauptungen mit keinen Beweisen, stellen Unwahrheiten als wahr dar, beziehen sich einzig auf Hören-Sagen-Belege und den vermeintlichen Quellenschutz, überschreiten massiv die Grenzen des Anstands, was einem Rufmord gleichkommt und verunglimpfen in niederträchtiger Art und Weise das Bistum Basel, seinen Bischof und damit die ganze katholische Kirche. Das Bistum Basel distanziert sich von der Berichterstattung von NZZaS, Sobli, BZ und „Der Bund“ aufs Schärfste.
Kontakt
Dr. Markus Thürig, Generalvikar
generalvikariat@bistum-basel.ch
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