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Psychologische Eignungsprüfung zukünftiger Seelsorgender

Foto: SBK

Die Schweizer Bischöfe haben – gestützt auf c. 455 § 4 CIC – beschlossen, ab dem 31. März 2025 in der gesamten Schweiz ein verbindliches, mehrstufiges Abklärungsverfahren (Assessment) zur psychologischen Eignung für zukünftige Seelsorgende einzuführen.

Priesteramtskandidaten sowie angehende Seelsorgerinnen und Seelsorger werden dieses Assessment künftig standardmässig durchlaufen. Diese Eignungsprüfung wird auch gezielte Fördermassnahmen während der Ausbildung der Seelsorgenden ermöglichen. Ziel des Assessments ist die Überprüfung dieser Kompetenzen sowie die Identifikation möglicher Risiken für Dritte. 

Damit setzen die Bischöfe eine der Massnahmen um, die sie nach der Veröffentlichung der Missbrauchstudie im September 2023 angekündigt hatten.

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