Kirchliche Kulturgüter

Die kirchliche und klösterliche Landschaft der Schweiz befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Kirchgemeinden und Pfarreien stehen vor der Herausforderung, neue Nutzungen oder Umnutzungen für Kirchen und andere kirchliche Gebäude zu finden. Gleichzeitig werden Klöster aufgelöst oder Ordensgemeinschaften geben ihre Konvente auf. Mit der Auflösung oder Veränderung kirchlicher und klösterlicher Strukturen stellt sich zunehmend die Frage, was mit dem beweglichen Kulturgut geschieht. Während das Thema der Umnutzung von Kirchengebäuden bereits seit einigen Jahren auf Tagungen und in Fachpublikationen Aufmerksamkeit erfährt, hat die Frage, was mit dem Inventar dieser Sakralbauten geschehen soll, bislang weniger Aufmerksamkeit erfahren. Auch bei Renovationen und Umbauten ist das mobile Kulturgut gefährdet, da häufig Inventare des Kulturguts, sachgerechte Lagermöglichkeiten oder die Expertise zum Erkennen historisch bedeutender Objekte fehlen.

Fragen nach Sicherung, Erhalt, Dokumentation und künftiger Zugänglichkeit werden dadurch immer dringlicher. In Olten wurde deshalb im Mai 2026 der Arbeitskreis Kirchliche Kulturgüter (AKKG) gegründet. Das Bischöfliche Archiv unterstützt diese Initiative als Mitglied des Arbeitskreises.

Der Arbeitskreis möchte die vorhandene Fachkompetenz, Erfahrungen und laufenden Projekte zusammenführen, den Austausch fördern und damit zu einer nachhaltigen Sicherung kirchlicher Kulturgüter beitragen. Er bietet Beratung für Institutionen und Einzelpersonen an. Zudem werden Dokumente und Empfehlungen zum Umgang mit mobilem, kirchlichem Kulturgut auf der Website gesammelt und online zur Verfügung gestellt. Langfristig sollen weitere Hilfestellungen, zum Beispiel zur Inventarisierung, erarbeitet werden.

Was sind Kirchliche Kulturgüter?
Kirchliche Kulturgüter sind Gegenstände, Werke und Zeugnisse, die mit dem kirchlichen und klösterlichen Leben verbunden sind.
Dazu gehören unter anderem:

  • Liturgische Geräte und Ausstattungen wie Kelche, Monstranzen, Leuchter und liturgisches Mobiliar
  • Kunst- und Bildwerke wie Altarbilder, Gemälde, Andachtsbilder, Skulpturen und Kreuze
  • Textilien und Paramente wie Messgewänder, Altartücher und weitere liturgische Textilien
  • Schriftgut wie Bücher, Handschriften und alte Drucke
  • Prozessionsfiguren und Reliquienschreine
  • Devotionalien und Gegenstände der persönlichen Andacht

Diese Objekte dokumentieren – ähnlich wie Archivgut – die einzigartige Geschichte einer Ortskirche oder eines Klosters. Als Kunst- und Handwerksobjekte zeugen sie zudem von der handwerklichen und künstlerischen Fertigkeit vergangener Generationen. In ihnen verbinden sich Geschichte, Glaube, Kunst und gelebte Tradition. Kirchliche Kulturgüter gehören dabei nicht nur einer einzelnen Generation. Sie sind Teil eines gemeinsamen und generationenübergreifenden Kulturerbes, das es zu bewahren, zu dokumentieren und für die Zukunft zugänglich zu halten gilt.

Auch das Kirchenrecht empfiehlt eine Inventarisierung der Kirchlichen Kulturgüter und eine Unterschutzstellung der als besonders bedeutend erkannten Objekte.

Nur in einzelnen Bistumskantonen werden Schutz und Inventarisierung der kirchlichen Kulturgüter von staatlicher Seite unterstützt. Im Kanton Thurgau wurden Inventare mit Hilfe der Denkmalpflege erstellt. Auch einzelne staatskirchenrechtliche Körperschaften haben auf regionaler oder lokaler Ebene entsprechende Projekte gestartet.

Über das Angebot der AKKG hinaus, können Pfarreien bzw. Kirchgemeinden Hilfe bei der Begutachtung ihrer Kulturgüter im Archiv des Bistums Basel erhalten.