Diözesane Bau- und Kunstkommission (DBKK) Statut 1. Zweck und Einbindung Die Diözesane Bau- und Kunstkommission (DBKK) erteilt im Auftrag des Diözesanbischofs die nach Kirchenrecht vorgeschriebene Erlaubnis (Baubewilligung) für Renovationen, Umbauten und Neubauten von sakralen Räumen.1 Sie berät den Diözesanbischof bei Umnutzungs- bzw.…
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